Das Grüne Rezept

SecurPharm

Pharma-Daten 2011

Pharmareport

Der Newsletter der pharmazeutischen Industrie
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pharmazeutischen Industrie

Anzeigen zur Packungsgrößenverordnung

Durch die Änderung der Packungsgrößenverordnung ergibt sich eine wachsende Unsicherheit gerade bei verordnenden Ärzten und abgebenden Apothekern. Insbesondere der Wegfall der N-Kenzeichnung führte zu vielen Fragen. Der BPI informiert deshalb in ganzseitigen Anzeigen die Fachkreise über die weiterhin gegebene Verodnungs- und Erstattungsfähigkeit auch nicht N-gekennzeichneter Arzneimittel.
Die Anzeige finden Sie hier.

BPI-Stellungnahme zum AMNOG

Der BPI hat Rechtsgutachten – teilweise gemeinsam mit den Herstellerverbänden BAH, Pro Generika und vfa - zu bedeutsamen Fragestellungen, die den Entwurf des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) betreffen, erstellen lassen.

Diese Gutachten sowie die BPI-Stellungnahme zum AMNOG finden Sie hier.

Von Nutzen, Markt und Kaufentscheidung

Der Bundestag diskutiert über die Zukunft des Arzneimittelmarktes. Neben der Marktordnung für innovative Medikamente stehen zahlreiche Grundsatzfragen auf der Agenda: Ist die ärztliche Freiheit in Deutschland bald nur noch Folklore? Ist Verbraucherschutz in der Arzneimittelversorgung ein Auslaufmodell? Entscheiden Funktionäre über die Werte unserer Gesellschaft? Die Grundlage der politischen Debatte bildet das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Wir erläutern die wichtigsten Fragen aus Sicht der Industrie.

Die vollständige Einschätzung des BPI können Sie hier herunterladen.

Chancen nutzen! Innovation auf Basis bewährter Wirkstoffe kann großen Zusatznutzen bringen.

Innovationen auf Basis bewährter Wirkstoffe bieten die Chance, bedeutende Fortschritte in der Pharmakotherapie mit  kalkulierbarem Entwicklungsrisiko zu erzielen. Doch durch die aktuellen Rahmenbedingungen und die Regelungen im Entwurf des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) wird diese Forschung immer schwieriger gemacht. „Es darf nicht sein, dass diese innovativen Arzneimittel grundsätzlich immer im Festbetragssystem landen. Warum soll per Gesetz ausgeschlossen werden, dass Hersteller auch in solchen Fällen den Zusatznutzen nachweisen und somit in Verhandlungen über den Erstattungsbetrag mit den Krankenkasse gelangen können?“, fragte Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie e.V (BPI) im Rahmen der Vorstellung des Papiers. [weiter]