Heilen mit Pflanzen

Die Behandlung von Krankheiten mit pflanzlichen Arzneimitteln heißt "Phytotherapie". In der Phytotherapie kommen ausschließlich so genannte Phytopharmaka, pflanzliche Arzneimittel, zur Anwendung - und dies bereits seit mehreren tausend Jahren. Bei diesen pflanzlichen Arzneimitteln handelt es sich meist um Pflanzen(teile), die durch Trocknen lagerfähig gemacht wurden (="Arzneidrogen") oder um verschiedene Zubereitungen daraus, wie etwa Tinkturen oder Extrakte, die in Folge zu Tabletten, Kapseln, Dragees etc. weiterverarbeitet werden können.
Mit pflanzlichen Arzneimitteln können Befindlichkeitsstörungen und leichte bis mittelschwere Erkrankungen (z. B. des Magen-Darm-Traktes, der Atemwege) behandelt werden. Man kann pflanzliche Arzneimittel aber auch mit Erfolg zusätzlich zu anderen Therapieformen bei schweren Erkrankungen einsetzen, um deren Symptome zu lindern.

Wichtige Grundsätze der Phytotherapie sind:

  • Die Wirkung beruht auf bestimmten Pflanzeninhaltsstoffen: diese chemischen Wirkstoffe greifen an bestimmten Rezeptoren im menschlichen Organismus an oder führen auf physikalische Weise zu einem Effekt.
  • Dosis - Wirkungsbeziehung: Zum Erzielen eines therapeutischen Effekts ist eine Mindestdosis erforderlich; bei Unterdosierung tritt keine Wirkung auf, bei extremer Überdosierung können unerwünschte Wirkungen eintreten.
  • Pflanzliche Arzneimittel stellen, auch wenn sie nur aus einer einzigen Pflanze hergestellt werden, ein Gemisch aus vielen, verschiedenen Stoffen dar.
  • Die Qualität der angewendeten Arzneimittel ist mit medizinisch-naturwissenschaftlichen Methoden überprüfbar.

Zwar kann nicht bestritten werden, dass die im 20. Jahrhundert entwickelten chemisch-synthetischen Arzneimittel ebenso dringend benötigt werden und sehr wesentlich zur Verlängerung der Lebenserwartung beitragen können, doch besitzen pflanzliche Arzneimittel eine unvergleichbare längere Erfahrung, was die Wirksamkeit, aber auch Unbedenklichkeit betrifft, als jegliches chemisch-synthetisches Arzneimittel. Ein tolerantes Nebeneinander beider Arzneimittelgruppen wäre daher der richtige Mittelweg.

Wenn rund 80 % der deutschen Bevölkerung Naturarzneimitteln bzw. pflanzlichen Arzneimitteln ihr Vertrauen schenken, dann kommt dies nicht von ungefähr, denn sie tun dies mit Recht - die Liste an wirksamen Arzneipflanzen ist sehr lang, wie die Positiv-Monografien der Sachverständigen-Kommission E zeigen.

Es ist daher nicht nur unverständlich, sondern auch unverantwortlich, wenn die Bundesregierung, leider mit Zustimmung der Opposition, beschlossen hat, dass seit 1. Januar 2004 pflanzliche Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet werden sollen / dürfen, weil Phytopharmaka aus gutem Grunde (!) nicht verschreibungspflichtig sind.

Da die Verschreibungspflicht eines Arzneimittels laut §§ 48 und 49 Arzneimittelgesetz (AMG) nichts mit seiner Wirksamkeit zu tun hat, ist das neue Gesetz eine Diskriminierung einer wirksamen (!) und nebenwirkungsarmen Arzneimittelgruppe und eine unglaubliche, folgenschwere Missachtung der gut dokumentierten Arzneipflanzen-Tradition sowie der weltweit führenden Forschungsergebnisse auf dem Sektor der Standardisierung pflanzlicher Arzneimittel und deren erfolgreichen Anwendung an Millionen dankbarer Patienten.