Die 1970er Jahre
Die 1970er Jahre sind von zwei Diskussionen geprägt: die Verabschiedung des 2. Arzneimittelgesetzes 1976 und die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, was 1977 im Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz und in die so genannte Konzertierte Aktion mündet. Während das erstgenannte Gesetz vorrangig die Arzneimittelsicherheit im Blick hat, richtet sich das zweite gegen die steigenden Kosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung – ein seitdem fortwährendes Thema des Gesundheitswesens. Der Bundesverband sieht in den Gesetzen eine massive Gefährdung der unternehmerischen Freiheit. Zudem sieht er die Leistungen der pharmazeutischen Industrie, besonders in der Forschung, nicht ausreichend gewürdigt.
Die Erfolgsgeschichte des BPI setzt sich auch in den 1970er Jahren fort. Steigende Mitgliedszahlen und Beiträge sind ein Zeichen dieser Entwicklung. Zudem bemüht man sich um die verbandsinterne Demokratie und stärkt die Rechte, aber auch die Verantwortung der Mitglieder. Die Rolle als führender Industrieverband ist eng verbunden mit Dr. Hans Harms, Dr. Joachim Laar und Ulrich von Blanc. Sie prägen den Verband seit seiner Gründung. Zu Beginn des Jahrzehnts kommt es jedoch zu einem ersten Generationswechsel.
Mit dem Unternehmen Ratiopharm betritt zu Beginn der 1970er Jahre der erste Generika-Hersteller den deutschen Markt. Die Heterogenität des BPI vergrößert sich damit. Jetzt treten Spannungen zwischen forschenden Arzneimittelherstellern (so genannte Originatoren) und Generika-Produzenten auf, die sich allein auf die Vermarktung abgelaufener Patente konzentrieren. Der Verband profiliert sich um so mehr als starker Vertreter der pharmazeutischen Industrie und mahnt zur inneren Geschlossenheit. Nur so ist ein überzeugendes Auftreten gegenüber den Krankenkassen, Ärzten, Apothekern und vor allem der Regierung weiterhin möglich. Der Verband als elementarer Bestand einer funktionierenden Demokratie in einer freien (sozialen) Marktwirtschaft ist das immer wieder beschworene und verinnerlichte Ideal.
Das als Folge aus dem Contergan-Fall entstandene Bewusstsein über den Wert einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit wird vertieft. Der Etat wird nahezu jährlich vergrößert. Dennoch müssen die Mitglieder wiederholt darum gebeten werden, die Wirksamkeit der Öffentlichkeitsarbeit durch eigene Aktionen zu flankieren. Auch selbstbeschränkende Maßnahmen gehören zu den vertrauensbildenden Aktionen des Verbands. Dazu zählen unter anderem die freiwillige Einführung einer Packungsbeilage und die Einschränkung bei den Ausgaben für die Arzneimittelwerbung. Mit Letzterem soll ein Beitrag zur Kostendämpfung geleistet werden. Die Lobbyarbeit professionalisiert sich zeitgleich: Spitzenpolitiker werden zu den Hauptversammlungen eingeladen, zudem wird ein Büro in Bonn und ein Referat in Brüssel eröffnet. Die internationale Kooperation der Verbände rückt stärker in das Zentrum der Verbandsarbeit. Der BPI ist aktives Gründungsmitglied der Europäischen Föderation der Verbände der pharmazeutischen Industrie (EFPIA) und des weltweiten Verbandes International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA), deren Chef Dr. Hans Harms später sein wird.
Das Jahr 1970
12. März 1970
Mit Frau Dr. Bernhard von der Schering AG wechselt die erste Frau in einen verantwortungsvollen Posten innerhalb des Bundesverbandes. Sie wird in den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit berufen.
März 1970
Im März 1970 hat der BPI 648 Mitgliedsfirmen. Ein Jahr früher waren es noch 661. Der Rückgang ist größtenteils auf Firmenfusionen zurückzuführen.
10. Juni 1970
Die Hauptversammlung wählt erneut Dr. Hans Harms zum Vorsitzenden des Bundesverbandes. Harms kehrt damit zum BPI zurück und wird Nachfolger von Curt Engelhorn.
28. Oktober 1970
Eine Planungsgruppe für die zukünftige Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit wird gegründet. Sie soll dem zu-nehmenden Druck der Öffentlichkeit und der Behörden auf die pharmazeutische Industrie entgegenwirken. Geplant ist zunächst eine Umfrage unter den Mitgliedsfirmen, um die weitere Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit festzulegen.
Das Jahr 1971
16. Juni 1971
Der Vorsitzende, Dr. Hans Harms, sieht auf der Hauptversammlung massive Probleme im Außenhandel. Die Innovationen der pharmazeutischen Industrie seien bedroht durch den mangelnden internationalen Patentschutz und die strengen Regulierungen in Deutschland, die häufig als unnötige Blockade interpretiert werden.
11. Juli 1971
Die Gesundheitsministerin Käte Strobel setzt die „Richtlinien für die Prüfung von Arzneimitteln“ fest. Das Bundesgesundheitsamt (BGA) darf demnach neue Arzneistoffe nur zulassen, wenn Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachgewiesen sind. Der BPI lehnt insbesondere den Nachweis der Wirksamkeit ab.
17. Dezember 1971
Der Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder". Die Stiftung richtet sich grundsätzlich an alle behinderten Menschen unter 21 Jahren. Besondere Klauseln verweisen jedoch auf die Contergan-Opfer. Das Stiftungsvermögen kommt je zur Hälfte aus Bundesmitteln und von der Firma Chemie Grünenthal. Erst 2005 wird das Kind beim Namen genannt und die Bezeichnung in „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ geändert. Der BPI hatte seine Zusammenarbeit von einer Ausweitung des Fokus der Stiftung auf alle behinderten Kinder und die Unterstützung durch alle gesellschaftlichen Bereiche abhängig gemacht. Damit wollte er Nachteile für die pharmazeutische Industrie vermeiden. Auf der Hauptversammlung im Juni 1970 konnte die Kooperation mit knapper Mehrheit beschlossen werden.
Das Jahr 1972
13. Dezember 1972
Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung wird ein Generationswechsel vollzogen. Drei führende Persönlichkeiten der Gründungszeit verlassen den BPI. Dr. Hans Harms übergibt den Vorsitz an Dr. Rolf Lappe. Die beiden langjährigen Geschäftsführer, Dr. Joachim Laar und Ulrich von Blanc, verlassen den Bundesvorstand. Nach einjähriger Übergangsphase wird Dr. Hans-Otto Scholl den Hauptgeschäftsführerposten übernehmen. Zudem verabschiedet die Hauptversammlung eine Satzungsänderung für mehr Mitbestimmung und Mitverantwortung der Mitgliedsfirmen. Der Schlüssel für die Zusammensetzung der Delegierten wird auf „6 zu 1“ geändert. Damit ist pro sechs Mitgliedsfirmen ein Delegierter zulässig. Die Zahl der Delegierten auf den Hauptversammlungen steigt somit stark an.
15. Dezember 1972
Katharina Focke (SPD) wird neue Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit.
Das Jahr 1973
25. Mai 1973
Die erste Hauptversammlung mit neuem Mitgliederschlüssel lässt die Anzahl der Delegierten von 78 auf 103 Wahlberechtigte ansteigen.
1973
Mit Ratiopharm betritt die erste Arzneimittel-Vertriebsfirma, die sich ausschließlich auf die Produktion und den Vertrieb so genannter Generika spezialisiert hat, den deutschen Markt. Ein Generikum ist eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimittels nach dessen Patentablauf bzw. dessen Unterlagenschutz. Generika können sich bezüglich Wirksamkeit und Unbedenklichkeit auf die Forschungsergebnisse des Originalanbieters beziehen. Damit ist es möglich, die Produkte zu deutlich gesenkten Preisen anzubieten. Im Interesse der Mehrheit seiner Mitglieder kündigt der BPI rechtliche Schritte gegen Ratiopharm an.
Das Jahr 1974
18. April 1974
Mit der Juristin Dr. Holde Kleist wird die erste Frau zur Leiterin eines Referates beim BPI gewählt. Als Vorsitzende des Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz wird sie bis 1994 für den BPI tätig sein.
22. Mai 1974
Auf der Hauptversammlung sorgt die geplante Neuregelung des Arzneimittelgesetzes für großen Unmut im Bundesverband. Der Vorsitzende des BPI, Dr. Rolf Lappe, fordert, derzeitige Probleme nicht durch „staatlichen Dirigismus, sondern durch ein Selbstverwaltungsgremium zu lösen“. Der Vorsitzende der Planungsgruppe für Öffentlichkeitsarbeit, Fritz Heinsch, spricht über Ziele und Aufgaben von Verbänden. Dafür zitiert er den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda: „Die Verbände sind unentbehrlich, da sie dem Staat die Kenntnisse aus den Einzelberichten vermitteln, die zur Steuerung einer komplexen Gesellschaft im technischen Zeitalter erforderlich sind. Sie leisten umgekehrt auch wertvolle Hilfe bei der Durchführung gesetzlicher Vorschriften, d.h. bei der Durchsetzung des Rechts.“ Die Öffentlichkeitsarbeit wird ausgeweitet durch ein ständiges Büro in Bonn unter der Leitung von Dr. Wilhelm Braun und ein EWG-Referat in Brüssel.
21. November 1974
Der Bundesverband beschließt, in seinen Packungsbeilagen auch Warnhinweise aufzunehmen, wenn das Medikament die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt. Diese neue „Richtlinie über Packungsinformationen des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V.“ tritt im Januar 1975 in Kraft. Rechtliche Vorgaben für Packungsbeilagen bestanden zuvor nicht.
Das Jahr 1975
18. März 1975
Der Vorstand des BPI setzt einen „Arbeitsausschuss für Empirische Argumentation“ ein. Damit soll den emotional geführten Debatten in der Öffentlichkeit eine wissenschaftlich und empirisch abgesicherte Sachargumentation gegenübergestellt werden.
26. Mai 1975
Die Richtlinie 75/318/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die analytischen, toxikologisch-pharmakologischen und ärztlichen oder klinischen Vorschriften und Nachweise über Versuche mit Arzneimittelspezialitäten wird verabschiedet.
28. Mai 1975
Auf der Hauptversammlung werden erste Erfolge der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes diskutiert. Umfragen zwischen 1969 und 1974 bestätigen ein stark verbessertes Branchenimage.
18. November 1975
Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung betont der Vorstand die Notwendigkeit einer freiwilligen Selbstbeschränkung bei der wissenschaftlichen Information und Werbung. Damit möchte man einen Beitrag zu den gesellschaftlichen Bemühungen um Kostendämpfung im Gesundheitswesen leisten. Man wolle den Fünf-Punkte-Katalog zur „Intensivierung des Wettbewerbs und Senkung des Arzneimittelpreisniveaus“ einhellig verabschieden, um ein starkes Zeichen an die Bundesregierung zu senden. Die Maßnahmen werden beschlossen und firmieren seitdem verbandsintern unter der Bezeichnung „Berliner Beschlüsse“.
Das Jahr 1976
10. Juni 1976
Dr. Rolf Lappe übergibt auf der Hauptversammlung nach vierjähriger Amtszeit den Vorsitz an Max P. Tiefenbacher von der Hoechst AG. In seiner Ansprache zum 25-jährigen Bestehen des Bundesverbandes würdigt Dr. Lappe die wesentlichsten Erfolge des BPI. Darunter zählt er die intensive Mitarbeit an der Entstehung des 1. Arzneimittelgesetzes von 1961 und die derzeitige Mitwirkung am 2. Arzneimittelgesetz. Ohne den Bundesverband hätte die deutsche pharmazeutische Industrie niemals bereits 1968 wieder den ersten Rang unter den Pharma-produzierenden Ländern im Bereich Export eingenommen – und dies trotz massiver Verluste von Kapazitäten und Patentrechten nach dem Zweiten Weltkrieg. Dr. Lappe weist die Kritik an der Kostenexplosion der vergangenen Jahre energisch zurück und begründet diese Ausgabenentwicklung mit der kostenintensiven Forschungsarbeit. Die Bereitschaft und den guten Willen der Pharmaindustrie, sich an der Senkung der Kosten zu beteiligen, sehe man auch an den erst kürzlich verabschiedeten „Berliner Beschlüssen“, so Dr. Lappe.
1. Juli 1976
Der Bundestag entschließt sich zur Bildung einer Kommission mit dem Ziel einer Senkung des Arzneimittelpreisniveaus. Die so genannte Transparenzkommission soll eine pharmakologisch-therapeutische und preisliche Transparenz für Fertigarzneimittel durch Erstellung von Übersichten über alle wesentlichen apothekenpflichtigen Arzneimittel herbeiführen. Die unabhängigen und an Weisungen nicht gebundenen Kommissionsmitglieder stammen aus dem Bereich der Krankenversicherung, der Ärzteschaft, der Arzneimittelhersteller, der Apothekerschaft und der Verbraucherschaft. Die Transparenzkommission und die von ihr erstellten Transparenzlisten für einzelne Indikationsbereiche werden dem BPI wiederholt Anlass zu Kritik bieten.
24. August 1976
Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts (Zweites Arzneimittelgesetz) wird verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 1978 in Kraft. Das neue Gesetz trägt nicht nur den Contergan-Vorfällen Rechnung, es stellt auch eine Anpassung an die europäischen Gesetze zum Arzneimittelrecht dar. Die Zulassung neuer Arzneien wird vom Beleg der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit abhängig gemacht. Es wird die Anforderung an die Beifügung von Packungsbeilagen in das Arzneimittelgesetz eingeführt. Dabei wird auf die eigenverantwortlichen Regelungen des BPI Bezug genommen. Der BPI kündigt eine Verfassungsklage gegen die darin enthaltenen Haftungsregelungen an, wonach jedes Unternehmen eine Privatversicherung mit einer Haftungssumme von 200 Millionen D-Mark für nicht verschuldete Schäden abschließen soll. Am Ende wird die Klage fallen gelassen. Es wird eine firmenübergreifende Haftungsregelung gefunden, die bis heute weitgehend Bestand hat.
29. Oktober 1976
Eine Planungsgruppe legt einen Entwurf für die Ziele und Strategie des Bundesverbandes vor.
Der Sieben-Punkte-Plan sieht vor:
- „Sicherstellung der Prinzipien der freien Marktwirtschaft für die Tätigkeit der Pharmaindustrie innerhalb des Gesundheitssystems bei gleichzeitiger Unterstützung akzeptierter Einschränkungen.
- Aufrechterhalten einer nationalen leistungsfähigen Pharmaindustrie.
- Stete Förderung der Arzneimittelsicherheit.
- Erhaltung der wesentlichen Strukturen in unserem Gesundheitswesen (Beschränkung des staatlichen Einflusses).
- Darstellung der Funktionen und Rollen der Pharmaindustrie und Arzneimitteltherapie innerhalb der Gesundheitsversorgung (Verbraucherinformation).
- Schnelle Meinungsbildung und Entscheidungsvorbereitung im Verband.
- Motivierende Information der Mitglieder zur Verbandsarbeit.“
16. Dezember 1976
Antje Huber (SPD) wird neue Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit.
Das Jahr 1977
13. Mai 1977
Auf der Hauptversammlung übt der Vorsitzende Max P. Tiefenbacher scharfe Kritik am geplanten Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz. Die Probleme im Gesundheitswesen werden anerkannt, „staatlicher Dirigismus, der einer anspruchsvollen Arzneimittelforschung die Mittel entzieht“, werde jedoch abgelehnt, so Tiefenbacher. Die Mitglieder stimmen den verschärften Neufassungen der Richtlinien zur Packungsinformation und Arzneimittelwerbung zu.
1. September 1977
Das Gesetz zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz KVKG) tritt in Kraft. Ziel ist die Dämpfung der Ausgabenentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dies soll vor allem durch Eigenbeteiligungen der Versicherten und mehr Transparenz bei den Kosten erreicht werden. Das Gesetz etabliert eine so genannte Negativliste, die bestimmte Medikamente von der Erstattungspflicht durch die Krankenkassen ausnimmt. Der BPI befürchtet dadurch starke Nachteile für die Hersteller dieser Produkte. Das Gesetz sieht zudem eine Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (KAiG) vor. Vertreter der Krankenkassen, Ärzte, Apotheker und die pharmazeutische Industrie sollen in diesem Spitzengremium Pläne für eine verträgliche Senkung der Kosten ausarbeiten. Die KAiG existiert bis 2003.
Das Jahr 1978
30. Mai 1978
Die Zeitung „Medikament und Meinung. Zeitschrift für Arzneimittel und Gesundheitswesen“ wird vom Gesamtvorstand neu herausgegeben. Sie soll die bisherigen Zeitschriften des Verbands „pharma-intern“ und „pharma-aktionsreport“ entlasten.
22. Juni 1978
Max P. Tiefenbacher setzt sich bei einer Tagung der Weltgesundheitsorgansiation in seiner Rolle als Präsident des BPI und des Weltverbandes der Arzneimittelindustrie für eine bessere Arzneimittelversorgung in den Entwicklungsländern ein.
Das Jahr 1979
15. Januar 1979
Das Bundesgesundheitsamt entzieht Medikamenten mit dem Wirkstoff Clofibrat die Zulassung. Anlass sind die Ergebnisse einer internationalen Langzeitstudie, nach denen die Einnahme von Clofibrat die Sterblichkeit bei Männern um 29 Prozent erhöht. Als Folge entwickelt der BPI die so genannte „Fachinformation“, eine Gebrauchsinformation für Fachkreise. Diese bietet systematische und standardisierte Information über Arzneimittel. Um ihre Eigenverantwortlichkeit zu wahren, bestimmen ausschließlich die Hersteller den Inhalt der Fachinformation. Eine Mitwirkung der Ärzteschaft wird abgelehnt. Der BPI engagiert sich in der Folge intensiv im Rahmen von Verfahren zur Arzneimittelsicherheit, dem so genannten Stufenplanverfahren, um eine Koordination der Mitgliedsfirmen.
7. Mai 1979
Die Berliner Bezirksgruppe nennt sich zukünftig Landesverband. Alle anderen Bezirke folgen darin in den kommenden Jahren.
1. September 1979
Die Rechtsverordnung über den neuen Ausbildungsberuf des Pharmakanten tritt in Kraft, an dessen Ausgestaltung der BPI wesentlich beteiligt war. Die pharmazeutische Industrie erhält mit dem neuen Berufsbild die Möglichkeit, Facharbeiter mit speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten für Herstellung und Verpackung von Arzneimitteln in drei Jahren auszubilden.



