Warum sollten Ärzte das Grüne Rezept einsetzen?
Rezeptfreie Arzneimittel spielten bis 2004 in der ärztlichen Praxis eine große Rolle. Mit der Herausnahme der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen, konnten Ärzte ihren Patienten zunächst nur verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept verordnen.
Mit dem Grünen Rezept haben Ärzte wieder ein Instrument zur Verordnung der wirksamen und sicheren OTC-Arzneimittel. Sie können weiter alle Arzneimittel - rezeptpflichtige und rezeptfreie - in ihre Beratung mit einbeziehen und die schonendste und sicherste Therapie für ihre Patienten auswählen. Die Führung der Patienten bleibt damit in ärztlicher Hand unabhängig von der Medikation.
Im Rahmen des Beratungsgesprächs muss der Arzt seine Patienten darüber aufklären, dass sie im Allgemeinen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst tragen müssen. Allerdings gibt es gesetzliche Krankenkassen, die diese Arzneimittel in ihre Satzungsleistungen aufgenommen haben und damit unter bestimmten Bedingungen wieder erstatten. Für eine Krankenkassenerstattung kann eine ärztliche Verordnung auf dem Privatrezept oder dem Grünen Rezept vorausgesetzt werden.
