Welche Vorteile bringt das Grüne Rezept den Patienten?

Das Grüne Rezept signalisiert Patienten, dass ihr Arzt die Verordnung des rezeptfreien Arzneimittels für notwendig und zweckmäßig erachtet. Zudem dokumentiert die Verordnung die ärztliche Behandlung.

Auf dem Grünen Rezept werden wirksame und zugleich nebenwirkungsarme Arzneimittel verordnet, die seit 2004 weitgehend nicht mehr auf dem roten Kassenrezept aufgeschrieben werden dürfen. Damit erhalten Patienten ein Dokument, das zum einen für sie eine Merkhilfe bezüglich Präparatename, Wirkstoff, Darreichungsform, Packungsgröße usw. ist, zum anderen hat eine Verordnung auf einem offiziellen Rezept eine andere Wertigkeit und kann somit zur Verbesserung der Patientencompliance beitragen.

Im Allgemeinen müssen Patienten nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die auf dem Grünen Rezept verordnet werden, komplett selbst bezahlen, dafür entfallen aber die Zuzahlungen in Höhe von 5 beziehungsweise 10 Euro pro Kassenverordnung. Zudem besteht bei einzelnen gesetzlichen Krankenkassen für Patienten die Möglichkeit zur Abrechnung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Rahmen von Satzungsleistungen über das Grüne Rezept. Patienten können ihre eingelösten Grünen Rezepte auch bei der Einkommenssteuererklärung im Sinne der Abgabenordnung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.