Tierarzneimittel

Tierarzneimittel

Tierarzneimittel sind zur Anwendung am oder im Körper des Tieres mit dem Ziel der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder krankhafter Beschwerden und zur Wiederherstellung, Korrektur oder Beeinflussung von physiologischen Funktionen sowie für medizinische Diagnosen gedacht.
 
Mehr als 34 Millionen Haustiere leben in deutschen Haushalten. Daneben gibt es rund 200 Millionen Nutztieren, wie Rinder, Schweine und Geflügel. Das Wohlbefinden dieser Tiere ist aus Sicht des Tierhalters und Tierbesitzers von größter Bedeutung, aber auch aus ökonomischer Sicht ist Tiergesundheit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland.
 

Tiergesundheit ist wichtig, weil 

1.    Tiere Lebensunterhalt sichern – Tierkrankheiten beeinträchtigen nicht nur das Tierwohl, sondern auch die sichere Lebensmittelversorgung und den Handel
2.    der Mensch durch Tiergesundheit geschützt wird – Jeder Dritte erkrankt jährlich an einer Zoonose, d h. einer von Tieren auf den Menschen übertragenen Infektion. Das menschliche Wohlbefinden wird durch gesunde Tiere und Verhinderung bzw. Kontrolle von Zoonosen gesichert
3.    Tierhaltung lebenswichtig für Menschen ist, die von der Viehzucht abhängig sind – Gesunde Tiere tragen zu einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion bei
4.    die Welternährung gesichert wird – Milch, Eier, Fleisch sind für die menschliche Ernährung und Gesundheit essentiell 

Der BPI ist für Tierarzneimittelhersteller ein starker Interessenvertreter und serviceorientierter Dienstleister. Dabei steht der BPI im engen Austausch mit Ministerien und Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie anderen Institutionen und Partnern im Bereich der Tiergesundheit. Über das eigene Büro in Brüssel ist der BPI auch intensiv mit den Institutionen der EU verbunden. 

 

Der Gesamtumsatz im deutschen Tierarzneimittelmarkt liegt bei mehr als 900 Millionen Euro. Dabei entfällt das größte Marktsegment auf die pharmazeutischen Spezialitäten mit einem Marktanteil von 44 %. Die Biologika bilden das zweitgrößte Marktsegment mit 24 %, gefolgt von den Antiparasitika mit 17 % und Antiinfektiva mit 15 % des Gesamtumsatzes. Vor allem im Haustierbereich gibt es eine große Marktdynamik, wo vor allem innovative Produkte für Umsatzwachstum sorgen.

Die BPI-Pharma-Daten bieten einen umfassenden Überblick zum pharmazeutischen Standort Deutschland. Auch der deutsche Tierarzneimittelmarkt wird umfassend berücksichtigt und mit grafischen Auswertungen veranschaulicht.

Die Tiermedizin ist nicht ohne Grund eine eigene Disziplin und genauso ist es auch mit der tiermedizinischen Pharmazie und den Tierarzneimitteln. Das Spektrum der Patienten, um die sich Tierärzte und Tierärztinnen kümmern, reicht von Haustieren wie Hunde, Katzen, Kleinsäuger und Ziervögel bis hin zu Nutztieren wie Kühen, Schweinen oder Pferden. Diese große Vielfalt erfordert in der Arzneimitteltherapie spezielle und auf den tierischen Patienten abgestimmte Lösungen.

Es finden permanent Tierarzneimittelneuentwicklungen statt, ständig werden neue Tierarzneimittel klinisch geprüft und zugelassen, altbewährte Tierarzneimittel werden noch immer erforscht und weiterentwickelt. Da sich das Anforderungsprofil für Tierarzneimittel von dem für Humanarzneimittel unterscheidet, ist der Forschungs- und Zulassungsprozess von kürzeren Zyklen gekennzeichnet. So dauert es durchschnittlich 3 bis 7 Jahre ein Tierarzneimittel auf den Markt zu bringen.

In der Europäischen Union werden durchschnittlich rund 8 % des Gesamtumsatzes im Bereich Tiergesundheit für Forschungsaufwendungen reinvestiert (vgl. BPI-Pharmadaten, Stand 2023).

Seit dem 28. Januar 2022 werden Tierarzneimittel nicht mehr wie Humanarzneimittel durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. An diesem Tag trat das neue deutsche Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft und löste die bis dahin bestehenden Regelungen zu Tierarzneimitteln aus dem AMG ab. Tierarzneimittel werden, wie Humanarzneimittel, in apothekenpflichtige oder freiverkäufliche und verschreibungspflichtige sowie nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel unterteilt. Ebenso gibt es viele gleiche Produktkategorien, die in den beiden Märkten also für Mensch und Tier zu finden sind (wie z. B. Antiinfektiva, Antiparasitika oder Homöopathika).

Abgegeben bzw. vertrieben werden die meisten Tierarzneimittel vom Tierarzt, der eine tierärztliche Hausapotheke betreiben darf und der sie direkt vom pharmazeutischen Hersteller oder vom Großhandel bezieht. In der Humanmedizin werden hingegen die meisten Arzneimittel über die Apotheke abgegeben, wobei, Apotheken auch Tierarzneimittel abgeben dürfen, allerdings geschieht dies, wie auch deren Vertrieb über Drogeriemärkte, nur in geringem Umfang und unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen.

Der Versandhandel ist nur für nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel zulässig und nur durch dafür berechtigte Einzelhändler in Deutschland, die im Versandhandelsregister eingetragen sind, welches durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geführt wird.

Pharmakovigilanz ist die Überwachung von Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von Tierarzneimitteln nach deren Zulassung. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) lassen sich trotz eingehender klinischer Prüfungen im Zulassungsverfahren und vorschriftsmäßiger Anwendung auch bei Tierarzneimitteln nicht immer ausschließen. Derartige Wirkungen werden teilweise erst bei breiter Anwendung in der Praxis sichtbar. Daher bildet die systematische Sammlung und Auswertung von Einzelfällen oft die einzige Grundlage zur Erkennung von Zusammenhängen zwischen beobachteten UAW und der Anwendung bestimmter Tierarzneimittel.

Mit der seit Januar 2022 gültig gewordenen EU-Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel wurden zahlreiche Änderungen im Bereich der gesetzlich-regulatorischen Anforderungen an Tierarzneimittel wirksam, die auch Umstrukturierungen im Bereich der Pharmakovigilanz betreffen. Inhaber von Zulassungen und Registrierungen sind verpflichtet, Berichte zu unerwünschten Ereignissen im Zusammenhang mit der Anwendung ihrer Präparate, elektronisch an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu melden, die zu dem Zweck die Pharmakovigilanz-Datenbank „Eudravigilance Veterinary (EVVet - EVWeb)“ eingerichtet hat. Dies gilt nach § 34 TAMG entsprechend für von der Zulassung freigestellte Präparate.

Für Tierärzte und Tierhalter hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Portal zur Online-Meldung von Beobachtungen (Verdachtsfälle) unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) nach der Anwendung eines Tierarzneimittels bzw. Impfstoffs eingerichtet.

Die Entwicklung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen stellt eine globale Bedrohung in der Human- und in der Veterinärmedizin dar. Ein Instrument zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung ist die gesetzlich verpflichtende Meldung für pharmazeutische Hersteller und Inhaber einer Großhandelsvertriebserlaubnis, der Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland abgegeben werden (Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR)). Das Antibiotikaminimierungskonzept sieht darüber hinaus auch eine Ermittlung der Behandlung und Therapiehäufigkeit mit Antibiotika vor, zu deren Meldung auch Tierärzte verpflichtet sind (§ 57 (TAMG in Verbindung mit Artikel 57 der Verordnung (EU) 2019/6). Seit Januar 2023 werden die Daten für die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst, weitere Tierarten werden stufenweise ab 2025 folgen. Die Verpflichtung zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsmengen gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Erstmalig ab 2024 sind die Daten jährlich an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zur Auswertung zu übermitteln.