Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG)
Der im Mai 2001 vorgelegte Gesetzentwurf wurde am 19.10.2001 vom Deutschen Bundestag in dritter Lesung beschlossen. Damit ist die 1993 begonnene Ära der sektoralen Budgetierung für die Arzneimittelverordnung zu Ende gegangen.
Neun Jahre nach ihrer Einführung werden die Arznei-, Verband- und Heilmittelbudgets und der Kollektivregresses für alle Vertragsärzte bei Überschreitung dieser Budgets wieder abgeschafft. Dies gilt rückwirkend auch für 1999 und 2000. Danach sollen im Jahr 2001 KVen und Krankenkassenverbände zum letzten Mal Arznei- und Heilmittelbudgets vereinbaren.
Ab 2002 sollen diese starren Budgets durch Zielvereinbarungen zwischen den jeweiligen KVen und Krankenkassen abgelöst werden. Für diese Zielvereinbarungen müssen KVen und Kassen ein ständiges Monitoring installieren. Auf Praxisebene gelten fachgruppenspezifische Richtgrößen