Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln erfolgt überwiegend durch Apotheken. Den Apotheken als Gewerbebetrieben für die Zubereitung und den Verkauf von Arzneimitteln ist durch das Gesetz über das Apothekenwesen die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zugewiesen.
Der Betrieb einer Apotheke, zu deren Führung nur ein approbierter Apotheker berechtigt ist, unterliegt der behördlichen Aufsicht der Länder. Die Apotheken werden durch den pharmazeutischen Großhandel beliefert