Arzneimittelgesetz
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
Zweck des Gesetzes ist es, "im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen" (§1 AMG).
Es regelt insbesondere deren Herstellung, Zulassung und Abgabe, die Verschreibungspflicht, Vertriebswege, Arzneimittelüberwachung, die Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken, die Haftung für Arzneimittelschäden, die Berufsausübung des Pharmaberaters sowie Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen Verbote des Gesetzes.