Arzneimittelsicherheit
Die Arzneimittelsicherheit wird in Deutschland durch ein umfassendes System des Arzneimittelsicherheitsrechts gewährleistet.
Die Arzneimittelsicherheit wird in Deutschland durch ein umfassendes System des Arzneimittelsicherheitsrechts (Recht des Apothekenwesens, Haftungsrecht, Heilmittelwerbegesetz), insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG) gewährleistet: Es beinhaltet Instrumente der Arzneimittelsicherheit wie z. B. die Überprüfung der Arzneimittelherstellung, Zulassungsvoraussetzungen, Gefährdungshaftung für Arzneimittelschäden, Maßnahmen der Qualitätskontrolle und die Kontrolle von Arzneimittelrisiken durch einen Stufenplan. Auch die Packungsbeilage/Fachinformation (Beipackzettel) dient durch die Aufklärung des Patienten über Neben-, Wechselwirkungen und Dosierungsanleitung der Arzneimittelsicherheit. Für die Betriebs- und Produktüberwachung sind die Bundesländer zuständig, für die Zulassung von Arzneimitteln das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).