Die Belastungsgrenze bezeichnet den Prozentsatz, bis zu dem die monatlichen Bruttoeinnahmen des gesetzlich Krankenversicherten durch Zuzahlung belastet werden dürfen. Übersteigen die Zuzahlungen diesen Prozentsatz, können Versicherte im Rahmen der Härtefallregelung teilweise oder vollständig von Selbstbeteiligungen befreit werden. Für die teilweise Befreiung beträgt die Belastungsgrenze zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.