Erstattungsfähigkeit
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf einen Katalog an Leistungen, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt ist. Entspricht eine Leistung diesen Vorgaben, so ist sie "erstattungfähig, das heißt die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Empfehlungen und Richtlinien für die Erstattungsfähigkeit bestimmter Medikamente oder Therapieverfahren erstellen die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft und der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Sie werden im Arzneimittelgesetz (AMG) oder den Arzneimittelrichtlinien (AMR) festgehalten. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind: Die Verordnung muss zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig sein.