Bei Generika handelt es sich um sogenannte "Nachahmerpräparate". Nach Ablauf des Verwertungs-/Patentschutzes eines Arzneimittels können Zweitanmelder Präparate mit dem gleichen Wirkstoff und in der gleichen Dosierung wie das Originalpräparat auf den Markt bringen. Da bei den bereits erprobten Arzneimitteln Kosten für Forschung und Entwicklung etc. entfallen, sind diese Präparate in der Regel preisgünstiger als die Originalprodukte.