GKV
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die GKV ist der älteste Zweig der Sozialversicherung und hat ihren Ursprung im Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883. Heute sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in der Bundeserpublik Deutschland gesetzlich versichert. Sie haben im Krankheitsfall Anspruch auf Leistungen, um die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern ( § 1 SGB V).
Etwa die Hälfte aller Ausgaben des deutschen Gesundheitswesens werden über die GKV finanziert. Träger sind die Orts-, Ersatz-, Betriebs-, und Innungskrankenkassen sowie die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die See-Krankenkasse und die Bundesknappschaft.
Die Beiträge zur GKV werden grundsätzlich paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Grundprinzipien der GKV sind das Solidaritätsprinzip, das gleiche Leistungen unabhängig vom Einkommen und Krankheitsrisiko gewährleistet, und das Sachleistungsprinzip, das Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicherstellt.