Importarzneimittel
Arzneimittel, die in das jeweilige Land, in dem sie verkauft werden eingeführt werden.
Bei Importarzneimitteln werden Parallel- und Reimporte unterschieden.
Parallelimporte sind Arzneimittel, die im Ausland von Pharma-Unternehmen, die mit deutschen Herstellern verbunden sind, hergestellt, zugelassen und dort vermarktet, von Importeuren aufgekauft und in der Bundesrepublik außerhalb der Vertriebswege des Herstellers auf den Markt gebracht werden.
Reimporte sind Arzneimittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt, zugelassen, in einen anderen Mitgliedsstaat verbracht und dann in den Ursprungsstaat zurückexportiert werden.