KAiG
Die „Konzentrierte Aktion im Gesundheitswesen (KaiG)“ wurde zum 1. Juli 1977 durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführt.
Der damals zuständige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (heute: Bundesminister für Gesundheit ) berief insgesamt 60 Vertreter u.a. der Krankenversicherung, Ärzte, Krankenhausträger, Apotheker, Pharmazeutischen Industrie, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Länder und kommunalen Spitzenverbände. Aufgabe der Beteiligten ist es, auf der Grundlage der medizinischen und wirtschaftlichen Orientierungsdaten die einzelnen Versorgungsbereiche nach der Vorrangigkeit ihrer Aufgaben, insbesondere hinsichtlich des Abbaus von Überversorgung und des Ausgleichs von Unterversorgung, zu bewerten.
Die KAiG soll Vorschläge zur Rationalisierung, Erhöhung der Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen entwickeln und gemeinsam abstimmen. Bei ihren Empfehlungen hat die KAiG den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten. Wissenschaftliche Unterstützung erhält die KAiG durch den Sachverständigenrat für die Konzentrierte Aktion im Gesundheitswesen