Krankenkassen
Während in der Privaten Krankenversicherung privatrechtliche Unternehmen den Versicherungsschutz gewähren, wird die gesetzliche Krankenversicherung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Krankenkassen, durchgeführt.
Die insgesamt 454 Krankenkassen (Stand: Oktober 1999) verteilen sich auf sieben Kassenarten: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), See-Krankenkasse, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Bundesknappschaft, Ersatzkassen.
Die Kassenarten bilden jeweils Landes- und Bundesverbände.
Die Krankenkassen sind als Körperschaften mit Selbstverwaltung finanziell und organisatorisch unabhängig, stehen aber unter der Aufsicht der Länder bzw. des Bundes.
Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurde die Organisation und Ausrichtung der Krankenkassen in weiten Teilen reformiert: a) das freie Kassenwahlrecht der Versicherten eröffnete den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, b) der kassenartenübergreifende Risikostrukturausgleich wurde eingeführt und c) die Selbstverwaltungsstrukturen der Krankenkassen wurden durch einen hauptamtlichen Vorstand und einen ehrenamtlichen Verwaltungsrat neu organisiert