Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und gilt als fünfte Säule der Sozialversicherung.
Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die Versicherten haben u.a. Anspruch auf Dienst-, Geld- und Sachleistungen. Art und Umfang der Leistungen richten sich u.a. nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Für alle Leistungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, d.h. die Leistungen müssen wirksam sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten