Das Sachleistungsprinzip ist ein Grundpriniz der gesetzlichen Krankenkassen: Die Versicherten erhalten im Krankheitsfall die erforderlichen medizinischen Gesundheitsleistungen, ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen. Das Sachleistungsprinzip verpflichtet die Krankenkassen, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts sicherzustellen. Hierfür schließen die Krankenkassen Verträge mit den Leistungserbringern wie beispielsweise Vertragsärzte.