Zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, die Leistungsgegenstand der GKV sind, können Versicherte der GKV bei Krankenhausaufenthalten auch Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Hierzu zählen zum Beispiel die privatärztliche Behandlung und die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer. Diese Wahlleistungen muss der Patient selbst bezahlen.