AMNOG
Das AMNOG, kurz für „Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz“, regelte 2011 das Preisfindungsverfahren für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. Seitdem werden die Preise für neue, patentgeschützte Arzneimittel auf Basis einer Zusatznutzenbewertung bestimmt.
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27.04.2017 | Pressemeldung
Mischpreis nicht geregelt: Politik riskiert Versorgungsdefizite
Bis zuletzt hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) an die Vernunft der Politik appelliert, sich eindeutig zur Wirtschaftlichkeit des Mischpreises für AMNOG-Arzneimittel zu bekennen, bei denen bestimmten Patientengruppen ein Zusatznutzen zuerkannt wurde und anderen nicht. -
17.03.2017 | Pressemeldung
BPI fordert Bekenntnis zur Wirtschaftlichkeit des Mischpreises
Auf einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz hin hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den Erstattungspreis für AMNOG-Arzneimittel auf der Basis einer Mischkalkulation als rechtswidrig bewertet. „Ein Beschluss, der direkte Auswirkungen auf die Versorgungsrealität haben könnte und damit katastrophal wäre für Patienten und Ärzte“, urteilt Dr. med. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).