Festbeträge

Festbeträge

Festbeträge sind ein Instrument der Preisregulierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei werden Höchstpreise festgelegt, die für bestimmte Arzneimittelgruppen erstattet werden. Ist der Preis eines verschriebenen Arzneimittels höher, dann muss der Patient entweder die Mehrkosten aus eigener Tasche übernehmen (Zuzahlung) oder er bekommt in der Apotheke ein anderes, therapeutisch gleichwertiges Medikament ohne Zuzahlung.

Arzneimittel in Festbetragsgruppen machen etwa 80 Prozent der ärztlichen Verordnungen und 40 Prozent der Umsätze im GKV-Markt aus. Festbeträge für Arzneimittel haben allerdings nicht nur Auswirkungen auf den Preis, sondern auch auf das Therapieangebot für Patienten. Nämlich dann, wenn Festbeträge so niedrig sind, dass Arzneimittel vom Markt genommen werden müssen, weil sie nicht mehr zu wettbewerbsfähigen Konditionen angeboten werden können. Gerade bei bekannten Wirkstoffen wirken mehrere Preisregulierungsinstrumente gleichzeitig (Rabattverträge, Preismoratorium) und verstärken den Kostendruck. Um ein breites Therapieangebot bei den meist langbewährten Wirkstoffen zu erhalten, ist es daher wichtig, dass bei Festbeträgen mit Augenmaß reguliert wird.

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