Packungsbeilage
Die Packungsbeilage ist für Patienten ebenso wichtig wie das Arzneimittel selbst. Denn darin steht genau, wie das Medikament einzunehmen ist, welche Neben- oder Wechselwirkungen auftreten können und was sonst noch zu beachten ist. Der gefaltete Zettel ist auch online abrufbar. Er ist eine unerlässliche Orientierungshilfe bei der Anwendung eines Arzneimittels. Einen Rat gibt Ihnen auch der Arzt oder Apotheker.
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08.02.2019 | Ratgeber
Der Therapie treu bleiben: Tipps zur Medikamenteneinnahme
Morgens das Medikament aus der roten Schachtel, abends das aus der grünen... oder wie war das nochmal? Und was genau heißt überhaupt „nach dem Essen“? Apotheker Thomas Brückner vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) klärt auf und gibt Tipps, wie Sie Ihrer verordneten Therapie treu bleiben. Denn nur wer seine Arzneimittel regelmäßig und zum richtigen Zeitpunkt einnimmt, kann sein Leiden erfolgreich therapieren. -
25.07.2017 | Pressemeldung
Apothekenpflicht schützt Patienten
Mit Blick auf die Forderung der Verbraucherschutzbeauftragten Mechtild Heil (CDU/CSU) nach einer verständlichen Kennzeichnung homöopathischer Mittel stellt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), klar: