Rabattverträge
Wir setzen uns dafür ein, dass der Patient sicher mit dem für ihn besten und nicht dem günstigsten Medikament versorgt wird.
FAKT
Die Tagestherapiedosis eines Generikums kostet im Schnitt 16 Cent. Ein Päckchen Butter kostet fast das 10-fache.
Aktuelles
Im GSAV ist beabsichtigt, den Krankenkassen vorzugeben, dass diese beim Abschluss von Rabattverträgen auch die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung zu berücksichtigen haben, um Lieferengpässen vorzubeugen. Dies ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht ausreichend. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Abschluss von Rabattverträgen müssen wettbewerbsaffin gestaltet werden, um eine kontinuierliche Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch für solche Arzneimittel, die behördlich als besonders relevant für die medizinische Versorgung in Deutschland eingestuft werden. Denn auf eine wettbewerbssensitive Ausgestaltung der Rabattvertragsausschreibungen durch die Kassen kann die Politik nicht setzen – das hat die Vergangenheit gezeigt.
Wissenswertes
Was sind Rabattverträge? Seit 2007 schließen Krankenkassen direkt mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmen Rabattvereinbarungen für bestimmte Medikamente ab. Der Arzneimittelhersteller garantiert dabei den Kassen, dass er für ein Medikament einen Rabatt gewährt. Die Krankenkasse verspricht dafür dem Hersteller, dass alle ihre Versicherten exklusiv dessen Präparate erhalten. Nur in Ausnahmefällen darf es Abweichungen von dieser Vereinbarung geben.
Welche Arzneimittel werden rabattiert? Rabattverträge betreffen in der Regel häufig verschriebene Arzneimittel, zum Beispiel Mittel gegen Herz-Kreislauf-Störungen, Bluthochdruck oder Diabetes. Es handelt sich dabei meist um Generika, also Nachahmerprodukte, die auf dem Markt angeboten werden, sobald der Patentschutz eines Originalpräparats abgelaufen ist. Zunehmend unterliegen aber auch patentgeschützte Arzneimittel den Rabattverträgen der Krankenkassen.
Wann bekommen Patienten rabattierte Arzneimittel? Wenn ein Arzt dem Patienten ein Medikament verschreibt, prüft der Apotheker als erstes, ob seine Krankenkasse für diesen Arzneimittel einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Gibt es einen solchen, muss der Apotheker in der Regel das rabattierte Medikament ausgeben. Ausnahme: Der Arzt hat aus medizinischen Gründen den Austausch des verordneten Arzneimittels mit einem gleichwertigen Medikament ausgeschlossen oder der Apotheker reklamiert pharmazeutische Bedenken.
Warum ist es problematisch, auf ein rabattiertes Arzneimittel umzuschwenken? Bei Rabattarzneimitteln müssen Millionen Patienten im Laufe der Jahre immer wieder auf ein anderes Arzneimittel umgestellt werden. Nämlich immer dann, wenn ihre Versicherung neue Rabattverträge mit einem pharmazeutischen Unternehmen abschließt. Gerade bei chronisch kranken Menschen, die ihre Medikamente genau kennen, führt der Wechsel zur Verunsicherung. Bei manchen Erkrankungen kann eine Umstellung sogar schädlich sein, wenn etwa eine neue Dosierung nicht beachtet wird oder die therapeutische Breite gering ausfällt, d. h. das Fenster in denen einige Wirkstoffe ihre Wirkung entfalten klein ist. Die therapeutische Breite kann von Arzneimittel zu Arzneimittel unterschiedlich ausfallen.
Stand der Dinge
Generika machen in der GKV einen Versorgungsanteil der täglich benötigten Arzneimittel von 78 % vom Absatz aus. Krankenkassen sind frei in Ihrer Entscheidung und nutzen daher noch immer häufig das Ein-Partner-Modell bei ihren Rabattvertragsausschreibungen. Kann der eine Hersteller mit dem Zuschlag aus technischen Gründen einmal nicht oder nicht rechtzeitig liefern, kann es zu Lieferengpässen kommen und der Patient bekommt in der Apotheke nicht mehr das Arzneimittel, auf welches er gut eingestellt ist. Kritisch wird es, wenn die Zahl der Anbieter sinkt: Gibt es – wie bei Impfstoffen oder Antibiotika – nicht mehr genügend Anbieter, kann es sogar zu einem Versorgungsengpass kommen.
Wenn es um verlässliche Arzneimittelversorgung geht, ist mit den gesetzlich Versicherten in Deutschland nicht zu spaßen. So ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des BPI, dass es fast 60 % der Befragten verunsichert, wenn ihre Krankenkasse lediglich einen Liefervertrag mit einem Anbieter für Medikamente abgeschlossen hat. Jeder fünfte Befragte (21 %) fühlt sich nicht verunsichert, während 17 Prozent es nicht wissen.
Woran wir arbeiten
Durch die „Scharfstellung“ der Arzneimittel-Rabattverträge im Jahr 2007 ist im rabattvertragsgeregelten Markt eine Marktkonzentration eingetreten, die für Patienten nicht ohne Folgen für ihre Versorgung bleibt. Das vom BPI beauftragte Gutachten „Zehn Jahre Arzneimittel-Rabattverträge“ zeigt, dass der Patient dieses Versorgungsrisiko nicht hinnehmen muss, weil er einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung mit Arzneimitteln hat.
Wir wirken
Mit dem TSVG wurde letztendlich der mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) eingeschlagene Kurs fortgesetzt und es wurden Maßnahmen getroffen, um die kontinuierliche Versorgung mit Impfstoffen durch die Gewährleistung der Anbietervielfalt sicherzustellen. Rabattverträge für Schutzimpfungen sind zukünftig nicht mehr möglich und auch keine ähnlichen Vertragskonstruktionen über Impfstoffverträge der Apotheker. Auch von einer zusätzlichen Erhöhung der Zwangsabschläge für Schutzimpfungen hat man letztlich zugunsten der Versorgungssicherheit Abstand genommen.
Es gilt nun zu betonen, dass Anbietervielfalt für die Versorgungssicherheit über den Bereich der Schutzimpfungen hinaus für die bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung essentiell ist. So konnte der BPI im Rahmen eines Gutachtens „10 Jahre Rabattverträge“ nachweisen, dass die Rabattverträge in den letzten 10 Jahren zu einer Marktverengung beigetragen haben. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Den Zusammenhang zwischen Rabattverträgen und Lieferengpässen hat der Gesetzgeber im GSAV zwar grundsätzlich erkannt, es bedarf aber konkreterer gesetzlicher Vorgaben:
- Mindestens ein Anbieter mit europäischer Produktionsstätte
- Keine Rabattverträge für versorgungsrelevante Wirkstoffe bei weniger als vier Anbietern
- Mehrfachvergabe (mindestens drei Zuschlagsempfänger)
Position
Der BPI fordert seit langem, dass es grundsätzlich erst Ausschreibungen für Arzneimittel geben darf, wenn mindestens vier Anbieter im Markt sind und zudem die Krankenkassen an mindestens drei Anbieter Zuschläge erteilen müssen, von denen mindestens einer den Standort seiner Produktionsstätte in der EU nachweisen muss.
Infografik
Über die Hälfte aller im GKV-Markt abgegeben Arzneimittel ist rabattgeregelt.
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05.12.2019 | Pressemeldung
Fakt ist: Rabattverträge führen zu Lieferengpässen
Die AOK hat heute in einem Pressegespräch zum wiederholten Male behauptet, Rabattverträge seien keine Ursache für Lieferengpässe. Dem widerspricht der BPI Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen deutlich: „Lieferengpässe haben zwar viele, auch global bedingte Ursachen. Die Rabattverträge sind aber für die Arzneimittelversorgung in Deutschland ein zentrales Problem, das auch noch politisch hausgemacht ist. Das ist breiter Konsens im Gesundheitswesen und wird von der AOK einfach ignoriert. -
08.11.2019 | Pressemeldung
BPI zu AOK-Analyse: Gerade Exklusivverträge gefährden die Versorgungssicherheit!
Der BPI widerspricht vehement der Aussage der AOK, Rabattverträge stärkten die Arzneimittelversorgung. „Wir haben nicht nur Daten, die eine versorgungskritische Marktkonzentration beweisen, sondern es gibt auch zahlreiche Patienten, Apotheker und Hersteller, die tagtäglich von Schwierigkeiten aufgrund von Rabattverträgen berichten“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. „Wer wie die AOK das Problem negiert und stattdessen zusätzliche Meldepflichten fordert, ist auf dem Holzweg. Gravierende Lieferschwierigkeiten entstehen nicht, weil sie nicht gemeldet werden, sondern weil die Lieferverantwortung aufgrund von Exklusivverträgen nur auf einer oder wenigen Herstellerschultern lastet.“ -
18.10.2019 | Pressemeldung
vdek irrt: Rabattverträge verursachen Lieferengpässe
„Der Verband der Ersatzkassen (vdek) irrt mit seiner Aussage, Lieferengpässe bei Arzneimitteln seien nicht auf Rabattverträge zurückzuführen“, sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Das umfangreiche Rechtsgutachten ‚Zehn Jahre Arzneimittel-Rabattverträge‘ von März hat bereits das Gegenteil nachgewiesen: Nach der ‚Scharfschaltung‘ der Arzneimittel-Rabattverträge im Jahr 2007 ist im rabatt-vertragsgeregelten Markt eine Marktkonzentration eingetreten, die die Arzneimittelversorgung massiv beeinträchtigt.“ -
09.04.2019 | Pressemeldung
Regelungen im GSAV nachbessern
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags befasst sich in seiner öffentlichen Anhörung mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Dazu sagt Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V.: „Das Gesetz kommt seiner Zielsetzung ein ganzes Stück näher, wenn klarer geregelt wird, wie Rückrufkompetenzen in Fällen von Qualitätsmängeln oder Fälschungen ausgeübt werden." -
20.03.2019 | Pressemeldung
Gutachten: GKV verstößt gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Patienten haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine adäquate und zeitgerechte Arzneimittelversorgung. Diesem Anspruch wird die gesetzliche Krankenkasse häufig nicht mehr gerecht. Das ist das Ergebnis des vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) in Auftrag gegebenen Gutachtens „Zehn Jahre Arzneimittel-Rabattverträge“. Dazu sagt Dr. Martin Zentgraf, BPI-Vorstandsvorsitzender: „Rabattvertragsmodelle sind alles andere als ein großer Erfolg. Das Kassen-Prinzip, die größtmögliche Einsparung zu erzielen, zieht immer häufiger versorgungskritische Situationen nach sich. Ein Umstand, der gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt.“ -
15.03.2019 | Pressemeldung
BPI: Bundesrat rät R(W)ICHTIGES zum GSAV
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) sieht in den Beschlüssen der heutigen Sitzung des Bundesrates wichtige Ansätze für Änderungen am Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Das Gremium forderte Änderungen in der geplanten Hämophilie-Versorgung, der Aut-idem-Regelung für Biosimilars, den Rabattvertragsregelungen wie auch grundsätzlich am erweiterten Preismoratorium. -
30.01.2019 | Pressemeldung
GSAV: Konkrete Vorgaben bei Rabattverträgen
Die Bundesregierung verabschiedet heute den Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Dazu Dr. Martin Zentgraf, BPI-Vorstandsvorsitzender: „Es ist notwendig, die Sicherheit der Arzneimittelversorgung gesetzlich auf „gesunde“ Füße zu stellen – insbesondere bei etablierten Arzneimitteln. Dazu ist eine Korrektur notwendig, die bei Rabattverträgen Anbietervielfalt und Versorgungssicherheit über kurzfristige und vorübergehende Einsparungen stellt.“ -
16.11.2018 | Pressemeldung
BPI-Statement zum GSAV-Entwurf
„Mehr Versorgungssicherheit für Patienten – wie mit den Vorschlägen des Bundesgesundheitsministeriums im Referentenentwurf für ein „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) beabsichtigt – ist wichtig. Aber auch die Kassen müssen für ihre eigenen Fehler einstehen“, so Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender der Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI). Minister Jens Spahn hatte am heutigen Freitag in Berlin der Presse sein Vorhaben vorgestellt. -
27.04.2018 | Pressemeldung
WIdO-Studie täuscht über Tatsachen hinweg
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) warnt davor, die Augen vor akuten Versorgungsproblemen zu verschließen. Die AOK kann mit den Berechnungen aus ihren eigenen Versicherten-Daten nicht darüber hinwegtäuschen, dass – wie bei Impfstoffen oder Antibiotika – die Anbietervielfalt am Markt schwindet. Das gleiche gilt für versorgungskritische Wirkstoffe. -
07.12.2017 | Pressemeldung
Pharma-Daten 2017: Arzneimittel-Ausgaben lassen Spielraum für bessere Versorgung
„Eine Kostenexplosion durch Arzneimittel gibt es in der Gesundheitsversorgung nachweislich nicht“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender BPI-Hauptgeschäftsführer. Die Entwicklung der GKV-Ausgaben für Arzneimittel in Deutschland ist seit Jahren stabil. Das belegen die die aktuellen Pharma Daten 2017, die der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) heute vorgelegt hat.