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Digitales Schutzschild gegen Fälschungen

Die Industrie geht mit aller Kraft gegen kriminelle Machenschaften vor, die Medikamente fälscht, vertreibt oder in den Umlauf bringt. Dazu hat die Industrie eine Allianz geschmiedet: Unter dem Dach von securPharm gehen Industrie, Verbände, Großhandel, Apotheker und IT gefälschte Arzneimittel aus Deutschland raus.

Bis 2017 will securPharm jede einzelne rezeptpflichtige Medikamentenschachtel über einen aufgedruckten Data-Matrix-Code zum Unikat zu machen. Ab 2019 wird jede Packung zudem einem Originalitätsverschluss bekommen, damit die Arzneimittel nicht mehr illegal um verpackt werden können.

Was wird gegen AM-Fälschungen getan?

Mit der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen sollen Medikament bis 2017 europaweit mit zwei Sicherheitsmerkmalen versehen werden, die Verbraucher vor Fälschungen schützen: Das individuelle Erkennungsmerkmal (unique identifier) ist die Grundlage der Echtheitsprüfung und eine sogenannte Anti-tampering Device, mit dem Manipulationen an der Medikamentenverpackung erkannt werden. Ab 2019 sind nur noch verschreibungspflichtigen Human-Arzneimittel mit diesen Codes verkehrsfähig. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen die Sicherheitsmerkmale nicht tragen (Ausnahmen sind in der sogenannten Black List aufgeführt). Nur Ware, die vor dem 9. Februar 2019 für den Verkauf oder Vertrieb weitergegeben wurde, ist auch ohne Sicherheitsmerkmale verkehrsfähig.

Wie funktioniert das System securPharm?

Durch die Sicherheitsmerkmale wird jede Arzneimittelpackung zu einem Unikat, z. B. durch die aufgebrachte Seriennummer. Bei einer Verifikation in der Apotheke wird dann in der Datenbank geprüft, ob diese Seriennummer überhaupt von einem Hersteller vergeben worden ist, und ob womöglich eine Packung mit derselben Seriennummer bereits abgegeben wurde. Bei Unstimmigkeiten, etwa wenn die Seriennummer nicht vergeben ist oder schon bei einer anderen Packung gescannt wurde, erhält man als Patient eine andere Packung des gleichen Medikaments. Der Apotheker hält dann die beanstandete Packung ein und der Fälschungsverdacht wird untersucht.