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Gesundheitsbezogene Angaben zu pflanzlichen Stoffen in Lebensmitteln

Im Jahr 2007 ist die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in Lebensmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Health Claims-Verordnung HCVO) mit klarem Ziel des Verbraucherschutzes in Kraft getreten. Die EU-Kommission wollte mit ihr einen europaweit einheitlichen Rahmen schaffen, um Verbraucher vor unbelegten und nicht genehmigten gesundheitsbezogenen Aussagen zu schützen. Die Implementierung der Verordnung sollte bis 2010 erfolgen. Statt dies konsequent umzusetzen, setzt die EU-Kommission seitdem die Bewertung gesundheitsgezogener Aussagen zu pflanzlichen Stoffen und deren Zubereitungen in Lebensmitteln und damit auch Nahrungsergänzungsmitteln aus.

Nach wie vor gelangen so Produkte auf den Markt, deren gesundheitsbezogene Angaben nicht wissenschaftlich belegt sind. Darüber hinaus sind sie in ihrer Aufmachung (Packung, Aussagen, Inhaltsstoffe, Darreichungsform) Arzneimitteln sehr ähnlich. Verwechslung und Täuschung des Verbrauchers sind somit vorprogrammiert!

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) fordert daher die umgehende Weiterbewertung gesundheitsbezogener Aussagen zu pflanzlichen Stoffen in Lebensmitteln!