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Fakt ist: Rabattverträge führen zu Lieferengpässen

Die AOK hat heute in einem Pressegespräch zum wiederholten Male behauptet, Rabattverträge seien keine Ursache für Lieferengpässe. Dem widerspricht der BPI Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen deutlich:

 

„Lieferengpässe haben zwar viele, auch global bedingte Ursachen. Die Rabattverträge sind aber für die Arzneimittelversorgung in Deutschland ein zentrales Problem, das auch noch politisch hausgemacht ist. Das ist breiter Konsens im Gesundheitswesen und wird von der AOK einfach ignoriert. Ich wiederhole mich gerne: Rabattverträge führen in der jetzigen Ausschreibungspraxis zu Lieferengpässen. Das haben wir anhand von Daten klar und nachvollziehbar belegt“, sagt Dr. Joachimsen. „Diese beweisen eine versorgungskritische Marktkonzentration. Patienten, Apotheker und Hersteller berichten zudem tagtäglich von Schwierigkeiten aufgrund von Rabattverträgen. Wenn die AOK wie heute in ihrer Pressekonferenz das komplette Gegenteil behauptet, betreibt sie selbst Desinformation.“

Klar ist: Jeder Lieferengpass, ob bei einem Rabattarzneimittel oder nicht, ist einer zu viel. Unbestritten ist aber auch, dass mittlerweile mehr als jedes vierte nicht-lieferfähige Produkt unter Rabattvertrag steht. Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) errechnete für 2018 insgesamt 9,3 Millionen Packungen rabattvertragsgeregelter Produkte, die nicht verfügbar waren. Im Zeitraum von Mai 2017 bis April 2018 waren bereits 16 Prozent (31 von 194) der gemeldeten Lieferengpässe auf PZN-Ebene rabattvertragsgeregelt. Ein Blick auf die aktuelle Lieferengpass-Liste des BfArM (Stand: 18.10.2019) zeigt, wie sich die Lage seitdem verschärft hat (siehe Abbildung unten): Die Anzahl der nicht-lieferfähigen PZN ist auf 757 gestiegen und hat sich somit vervierfacht. Es lässt sich nicht leugnen, dass durch die Vergabe von exklusiven Rabattverträgen der Krankenkassen der Preisdruck auf die Hersteller massiv gestiegen ist. In der Folge ist seit Einführung der Rabattverträge eine drastische Zunahme der Marktkonzentration zu beobachten. Vor allem bei versorgungsrelevanten Wirkstoffen, für die kein therapeutisch gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht, ist die mangelnde Anbietervielfalt für die Patienten spürbar, wenn es zu Lieferengpässen kommt. Bei Exklusivität und Ausfall des einen Herstellers gibt es dann nämlich oft gar keinen Ersatz. Unterlegene Mitbewerber werden mangels Zuschlägen über kurz oder lang aus dem Markt aussteigen. Diese Situation führt nicht nur bei Patienten zu erheblichen Therapieeinschränkungen, sondern auch zu enormen Kosten. „Und deshalb ist klar, dass es bei Generika keine Exklusivverträge mehr geben darf“, sagt Dr. Joachimsen. „Die Stärkung der Anbietervielfalt würde Lieferengpässe in Zukunft zwar nicht völlig ausschließen, wäre aber ein ganz wichtiger Beitrag zur Liefersicherheit im deutschen Markt.“ Bereits im März dieses Jahres hat der BPI mit einem in Auftrag gegebenen Gutachten „Zehn Jahre Arzneimittel-Rabattverträge“ Fakten geliefert, die den Zusammenhang zwischen Oligopolisierung durch Rabattverträge und dem Drohen von Lieferengpässen belegen.   Quelle: Lieferengpass-Liste des BfArM (Stand 18.10.2019) Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 270 Unternehmen haben sich im BPI zusammengeschlossen. Kontakt: Andreas Aumann (Kommissar. Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, aaumann@bpi.de