„Dieser Schritt zeigt, dass die gesamte pharmazeutische Industrie in Deutschland die Verhinderung von Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette vorantreibt", so Dr. Wolfgang Stock, Geschäftsführer der ACS PharmaProtect GmbH. „Wir freuen uns, dass mit diesem Schritt ein weiterer wichtiger Meilenstein für den Aufbau des Systems erreicht wurde und die ganze Branche sich gemeinsam dafür stark macht.“ Zur Verhinderung von Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette ist ab Februar 2019 gesetzlich vorgeschrieben, dass Arzneimittel bei der Abgabe an Patienten auf ihre Echtheit zu überprüfen sind. Die dafür notwendigen Daten sind vom Hersteller des Arzneimittels in einer Datenbank zu hinterlegen, die von ACS bereitgestellt wird. Die vorstehende Pressemitteilung wird gleichlautend und gleichzeitig durch die ACS PharmaProtect GmbH, Berlin, den Bundesverband der Arzneimittelhersteller e.V. (BAH), Berlin, den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), Berlin, den ProGenerika e.V., Berlin und den Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa), Berlin versandt. Ihre Ansprechpartner: ACS: Dr. Wolfgang Stock, Tel. (030) 57 70 37-9 00, info@pharmaprotect.de
BAH: Christof Weingärtner, Tel. (030) 3 08 75 96-1 27, weingaertner@bah-bonn.de
BPI: Julia Richter, Tel. (030) 2 79 09 1 31, jrichter@bpi.de
Pro Generika: Bork Bretthauer, Tel. (030) 8 16 16 09 10, k.bretthauer@progenerika.de">bork.bretthauer@progenerika.de
vfa: Kirsten Hoyer, Tel. (030) 206 04 200, k.hoyer@vfa.de">k.hoyer@vfa.de
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