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Stellungnahme des BPI e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vom 6. April 2020. Stand: 7. April 2020

Der BPI erkennt an, dass in der derzeitigen Situation eine kurze Frist zur Stellungnahme notwendig ist. Eine Frist von zwei Werktage sieht er aber als unangemessen kurz und nicht sachgerecht an. Dies umso weniger, als dass der Verordnung eine Gesetzgebung zugrunde liegt, die sowohl vom Zustandekommen als auch vom Inhalt verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig ist.