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Weniger Zeitdifferenzen – Arzneimittelverfügbarkeit besser abstimmen

Anlässlich der derzeit geführten Debatte um den Sonderfall einer Patientenversorgung mit noch nicht in der EU zugelassenen Arzneimitteln sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen:

„Alle Beteiligten sollten sich erinnern, dass Patienten aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts („Nikolausurteil“) bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung unter bestimmten gesetzlich definierten Voraussetzungen einen Versorgunganspruch gegenüber ihrer Krankenkasse auch dann haben, wenn das Arzneimittel unter anderem dafür nicht oder noch nicht zugelassen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Aussicht auf eine Heilung oder spürbare Verbesserung der Erkrankung besteht. Die derzeitige Debatte geht daher insgesamt am Kern des Problems vorbei. Patienten sind heute etwa durch das Internet schneller und viel besser als früher darüber informiert, wenn Arzneimittel, die Ihnen möglicherweise helfen könnten, irgendwo auf der Welt zugelassen werden. Insofern sind Situationen, in denen Arzneimittel in einer Region der Welt bereits verfügbar sind und in einer anderen nicht, zunehmend schwierig zu handhaben. Das Problem verstärkt sich, je länger dieses Ungleichgewicht besteht und trifft insbesondere zu, wenn es sich um Arzneimittel mit einem hohen therapeutischen Bedarf handelt. Alle Akteure sind daher aufgerufen, das ihnen Mögliche zu tun, zur Nivellierung dieser Zeiträume beizutragen. Wenn Arzneimittel in den großen Weltregionen mit weniger Zeitdifferenzen zugelassen werden und damit regulär verfügbar sind, verkleinert sich die aktuelle Problemlage erheblich.“ Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Rund 270 Unternehmen haben sich im BPI zusammengeschlossen. Kontakt: Andreas Aumann (Kommissarischer Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, aaumann@bpi.de