Der Informationsbeauftragte im pharmazeutischen Unternehmen – Alles, was Sie zum IB wissen müssen
Der Informationsbeauftragte (IB) ist für die Korrektheit wissenschaftlicher Informationen von Arzneimitteln eines pharmazeutischen Unternehmers verantwortlich. Nach den gesetzlichen Anforderungen – Paragraf 74a AMG – ist er insbesondere auch dafür verantwortlich, dass die Informationen über Arzneimittel und die Werbung mit dem Inhalt der arzneimittelrechtlichen Zulassung übereinstimmt.
Was beutet dies in der täglichen Praxis? Wo sind die rechtlichen Grenzen seiner Aufgaben? Wie sind arbeitsvertragliche Regelungen zu formulieren? Welche persönliche Haftung kann den IB treffen?
Inhalte des Webinars sind folgende:
- nationale Gesetze und europäische Regelungen
- gesetzliche Anforderungen nach Paragraf 74a AMG
- Werbung versus redaktionellen Beitrag
- Haftung des IB
- interaktive Diskussion anhand von Beispielen aus der Praxis.
Für die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben in der Praxis empfehlen wir den zweiten Teil des Webinars am Nachmittag.
Referent:
RA Ulf Zumdick
Justiziar
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
Für weitere Informationen und Anmeldedetails klicken Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie unter www.coll-pharm.de.
(Martina-Helena Hermann, Tel. 030 27909-188, collpharm@bpi-service.de)
345,00 € *für die Live-Teilnahme am Webinar
320,00 € *für die Webinar-Aufzeichnung