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Informationsveranstaltung: Maßnahmen für KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung

„Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) ist seit dem 2. August 2024 in Kraft, es gelten jedoch Übergangsfristen. Die erste endet nach sechs Monaten am 2. Februar 2025 und dürfte viele Unternehmen überraschen: Dann sind nicht nur bestimmte KI-Anwendungen verboten, sondern es müssen auch Maßnahmen ergriffen werden, damit die Belegschaft über ausreichende KI-Kompetenzen verfügt. In dieser Infostunde erfahren Sie, was KI-Kompetenz ist, wie Unternehmen und Beschäftigte davon profitieren können und wie Sie die Compliance mit der KI-VO bis Februar 2025 sicherstellen können.“


Referent:

RA David Pfahler, 
Rechtsanwalt Steger & Pfahler Partnerschaft von Rechtsanwälten

Für weitere Informationen und Anmeldedetails klicken Sie Anmeldung

(Katharina Böhme, Tel. 030 3001909-30, boehme@akg-pharma.de)

Datum: 10.12.2024
Zeit: 13:00 - 14:00
Ort: AKG Online-Veranstaltung

Veranstalter: AKG e.V.
Freie Plätze: genug
Teilnahmegebühr: Kostenfrei