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BPIvet-Webinar: Werbung für Tierarzneimittel (Teil 1)

Mit der zweiteiligen BPIvet-Webinarreihe „Werbung für Tierarzneimittel“ laden wir Sie herzlich ein, sich einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Anforderungen zu verschaffen und zentrale Fragestellungen für die Unternehmenspraxis zu vertiefen.

Die Werbung für Tierarzneimittel ist in der Verordnung (EU) 2019/6, insbesondere in den Artikeln 119 bis 122, geregelt. Diese Vorgaben betreffen unter anderem allgemeine Anforderungen an die Werbung, Beschränkungen bei bestimmten Tierarzneimitteln sowie Regelungen zu Musterabgaben und Zuwendungen. Die BPIvet-Webinarreihe richtet sich an alle Interessierten im Unternehmen und dient dazu, Kenntnisse zu regulatorischen Vorgaben in kompakten Lunch-&-Learn-Sessions aufzufrischen und über Neuerungen zu informieren. Als Referenten konnten wir Rechtsanwalt Frederik Schoenen, assoziierter Partner bei D+B Rechtsanwälte, gewinnen.
 

TEIL 1: Richtig für Tierarzneimittel werben – Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/6

  • Überblick über die Vorgaben der TAM-VO Artikel 119 bis 122
  • Werbung für Tierarzneimittel im regulatorischen Kontext
  • Irreführungsverbot
  • Werbung für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel
  • Praktische Relevanz für Unternehmen

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Kontakt:
Bei organisatorischen Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an vet@bpi.de.

Datum: 09.09.2026
Zeit: 12:15 - 13:00
Ort: Webkonferenz

Veranstalter: BPIvet - Fachabteilung Tierarzneimittel des BPI e.V.
Freie Plätze: genug
Teilnahmegebühr: Kostenfrei