BPIvet-Webinar: Werbung für Tierarzneimittel (Teil 1)
Die Werbung für Tierarzneimittel ist in der Verordnung (EU) 2019/6, insbesondere in den Artikeln 119 bis 122, geregelt. Diese Vorgaben betreffen unter anderem allgemeine Anforderungen an die Werbung, Beschränkungen bei bestimmten Tierarzneimitteln sowie Regelungen zu Musterabgaben und Zuwendungen. Die BPIvet-Webinarreihe richtet sich an alle Interessierten im Unternehmen und dient dazu, Kenntnisse zu regulatorischen Vorgaben in kompakten Lunch-&-Learn-Sessions aufzufrischen und über Neuerungen zu informieren. Als Referenten konnten wir Rechtsanwalt Frederik Schoenen, assoziierter Partner bei D+B Rechtsanwälte, gewinnen.
TEIL 1: Richtig für Tierarzneimittel werben – Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/6
- Überblick über die Vorgaben der TAM-VO Artikel 119 bis 122
- Werbung für Tierarzneimittel im regulatorischen Kontext
- Irreführungsverbot
- Werbung für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel
- Praktische Relevanz für Unternehmen
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