Mit dem Preismoratorium legte der Gesetzgeber fest, dass Arzneimittel-Hersteller Preiserhöhungen bei Arzneimitteln, die keinem Festbetrag unterliegen, als Abschläge gegenüber den gesetzlichen und privaten Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern abführen müssen. Meint: Seit 2010 sind die Preise eingefroren und für Arzneimittel gilt ein Preisstopp; Preiserhöhungen sind faktisch ausgeschlossen.
Das Preismoratorium wurde – mit dem Preisstand vom Herbst 2009 - letztmalig bis Ende 2022 verlängert; lediglich ein begrenzter Inflationsausgleich ist seit Sommer 2018 vorgesehen. Ursprünglich war das Preismoratorium gedacht als Stabilisierungsbeitrag der pharmazeutischen Industrie für die GKV nach der „Bankenkrise“. Danach sollte das Instrument des Preisstopps ein Ersatz für die nicht erfolgte AMNOG-Bewertung des Bestandsmarkts patentgeschützter Arzneimittel sein. Inzwischen dürfte der Großteil der Bestandsprodukte jedoch patentfrei sein und in Deutschland herrscht wieder und immer noch eine sehr gute Konjunktur. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen haben Finanzreserven in Höhe von mehr als 21 Milliarden Euro angesammelt. Dies entspricht dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Zum Vergleich belaufen sich die Einnahmen der GKV in Form von Einsparungen aufgrund des Preismoratoriums in 2018 auf 271 Mio. Euro.
Mittlerweile sind so gut wie alle Arzneimittelkategorien preisreguliert. Eine Beendigung des Preismoratoriums ist daher möglich bzw. ist zumindest die Schaffung weiterer Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle notwendig.
Denn vor allem für standortgebundene Pharmaunternehmen des Mittelstands mit begrenztem Portfolio wirkt sich das Preismoratorium negativ aus. Beispielsweise verursacht die Umsetzung der Arzneimittelfälschungsrichtlinie erhebliche zusätzliche Kosten, die nicht aufgefangen werden können. Die Unternehmen können daher zunehmend die Defizite einer Produktkategorie nicht mehr quersubventionieren.
Investitionen in die schrittweise Weiterentwicklung von Arzneimitteln (Schrittinnovationen), etwa in die Erforschung von Kinderarzneimitteln, bleiben so völlig aus. Denn durch die Bindung des Preises an das erste Arzneimittel im Portfolio mit demselben Wirkstoff, ist keine Umlage der Entwicklungskosten und damit Refinanzierung mehr möglich. Gleichzeitig steigen die Anforderungen und damit die Kosten für Maintenance, aber auch für Energie und Rohstoffe. Fehlende Investitionen zur Weiterentwicklung bewährter Wirkstoffe bremsen nicht nur die Versorgungsqualität bzw. Therapiemöglichkeiten, sondern können auch regional Auswirkungen auf die jeweiligen Standorte haben.