Homöopathische Arzneimittel

Homöopathische Arzneimittel

Bestmögliche Gesundheitsversorgung braucht Therapievielfalt und Therapiefreiheit.

72 Prozent der erwachsenen Bundesbürger finden es wichtig bis sehr wichtig, dass sich die Politik neben schulmedizinischen Behandlungsmethoden auch aktiv für Heilmethoden wie etwa Homöopathie einsetzt. (Quelle: forsa-Umfrage 2017)

Der Bericht „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel in der EU – Blick auf eine Branche“ (Englisch) bietet aktuelle Daten zum Sektor. Er zeigt den Mehrwert dieser Therapien in Bezug auf Sicherheit, Wirksamkeit, Kosten und Umwelt. Gleichzeitig bestätigt er den hohen Bekanntheitsgrad der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin in vielen Ländern Europas und das zunehmende Interesse durch die Bevölkerung. Er bildet die einzige Quelle für zusammengefasste EU-Daten zu diesen Therapiegebieten.

Forschung zur Wirksamkeit der Homöopathie ist generell begrüßenswert. Leider wird immer wieder der Fokus auf einzelne Reports gelegt, bei denen es sich nicht um wissenschaftlich durchgeführte Studien oder gar Metaanalysen handelt. Ein Beispiel ist der zweite Bericht des Australian National Health and Medical Research Council (NHMRC) aus dem Jahr 2015. Dieser wird aktuell durch den Bürgerbeauftragten des Commonwealth wegen Unregelmäßigkeiten geprüft.

Nachdem sich das NHMRC jahrelang geweigert hat, ist der Ursprungs-Bericht von 2012 nun vollständig veröffentlicht und einsehbar. Und er kommt zu einem anderen Ergebnis als der zweite Bericht, denn er zeigt, dass es klare Hinweise für die Wirksamkeit der Homöopathie in speziellen Indikationen gibt. Das belegen Studien aus der Versorgungsforschung und Klinische Studien schon lange. Einen guten Überblick über die Studienlage bieten die Literaturdatenbank CAMQuest, die Webseite des HRI (Homeopathy Reseach Institute) mit der Datenbank CORE-Hom sowie der WissHom Forschungsreader.

Wobei helfen homöopathische Arzneimittel?

Für spezifische Krankheitsbilder, z.B. Infektion der oberen Atemwege oder Beschwerden des Bewegungsapparates belegen Studien inzwischen eine vergleichbare Wirksamkeit oder Effekt homöopathischer Behandlungen gegenüber konventionellen Behandlungen, bei sehr guter Verträglichkeit. Außerdem beziehen Leitlinien – also von Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung – u.a. homöopathische Arzneimittel ein.

Sind homöopathische Arzneimittel wirksam?

Studien aus der Versorgungsforschung zeigen, dass von einem Nutzen der Homöopathie für Patienten und Gesundheitssystem ausgegangen werden kann. Klinische Studien belegen zudem relevante Verbesserungen bei verschiedenen Indikationen. Einen guten Überblick über die Studienlage bietet die Literaturdatenbank CAMQuest sowie der WissHom Forschungsreader.

Sind Homöopathika erstattungsfähig?

In Deutschland werden seit 2004 grundsätzlich alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, also auch Arzneimittel der sogenannten Besonderen Therapierichtungen einschließlich homöopathischer Arzneimittel, nicht mehr  von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet – außer es handelt sich um Kinder/Jugendliche bis zum Alter von 12 Jahren. So können Kinderärzte – wie bei allen OTC Arzneimitteln – die ganze Therapievielfalt nutzen. Viele konventionelle Arzneimittel können insbesondere für diese Personengruppe wegen Gegenanzeigen nicht eingesetzt werden.
Seit 2012 können gesetzliche Krankenkassen im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen autonom entscheiden, ob sie unter anderem die Kosten für die Behandlung mit OTC-Arzneimitteln sowie die dazu gehörenden ärztlichen Konsultationen bis zu einem bestimmten, gedeckelten Betrag auch für Erwachsene erstatten. Dadurch hat der deutsche Gesetzgeber ganz bewusst den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gestärkt und den Patienten die Möglichkeit gegeben, eine differenzierte Auswahl ihrer Krankenkasse vorzunehmen.

Eine vom BPI beauftragte Forsa-Umfrage zeigt: Über 70 Prozent der Versicherten finden es wichtig, dass Krankenkassen die Kosten für ausgewählte Leistungen aus dem Bereich der homöopathischen Medizin erstatten.

Wie sind die gesetzlichen Regelungen für homöopathische Arzneimittel?

Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt den Verkehr mit Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung. Homöopathika sind Arzneimittel und unterliegen selbstverständlich wie alle Arzneimittel den Kontroll- und Überwachungsmechanismen des Arzneimittel- und Heilmittelwerberechts. Wie andere Arzneimittel dürfen auch sie erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen bzw. registriert worden sind. Generell gilt: Herstellungs-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards werden von den Behörden wie bei allen Arzneimitteln überprüft.

In Deutschland werden homöopathische Arzneimittel seit Jahrzehnten im Sinne einer Integrativen Medizin erfolgreich eingesetzt. Die Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln ist damit entsprechend dem Wunsch der Bevölkerung ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, ganzheitlichen, natürlichen, gut verträglichen Gesundheitsversorgung.

Wir als Industrie möchten, dass jeder Patient die für ihn beste Therapie erhält. Welche Therapie im Einzelfall „die Beste“ ist, soll der Arzt gemeinsam mit dem Patienten entscheiden. Dafür braucht es therapeutische Freiheit und eine Vielfalt an therapeutischen Möglichkeiten. Schulmedizin und Homöopathie gehören beide gleichermaßen zu den medizinischen Therapiemöglichkeiten.

Aufgabe der pharmazeutischen Unternehmen ist es, wirksame und gut verträgliche Medikamente zu entwickeln und den Patienten zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck ist Forschung unabdingbar.  Weitere Forschung ist generell begrüßenswert. Entsprechend fordert der BPI für die Homöopathie die Einrichtung von Lehrstühlen an Universitäten, das Entstehen von Forschungszentren sowie eine öffentliche Forschungsförderung. Denn Gesundheitsforschung liegt im öffentlichen Interesse und kann nicht nur von Einzelinvestitionen abhängen.

Auch gehören Homöopathie und die dabei verwendeten Arzneimittel in die universitäre Lehre, damit Studierende in der Lage sind, für ihre zukünftigen Patienten die jeweils geeignetste Therapie zu wählen – ganz im Sinne einer patientenorientierten integrativen Medizin.

Patienten nutzen ganz selbstverständlich nicht nur chemisch-synthetische, sondern auch Arzneimittel der sog. Besonderen Therapierichtungen, also pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Diese werden in Deutschland ganz überwiegend von mittelständisch geprägten Unternehmen hergestellt. „Made in Germany- Medikamente“ genießen großes Vertrauen bei Ärzten, Apothekern und Patienten. Sie sind überwiegend apothekenpflichtig, denn die Sach- und Fachkunde der Apotheken ist in unserem Land ein unabdingbarer Bestandteil der sicheren und kompetenten Arzneimittelversorgung aller Patienten.

Eine zukunftsorientierte, nachhaltige Gesundheitsversorgung, die den immer komplexer werdenden Herausforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht werden will, braucht Therapievielfalt für Prävention, Linderung von Symptomen und Heilung von Krankheiten.

Homöopathie und homöopathische Arzneimittel stellen eine wichtige Therapieoption dar. Wir fordern eine politische Unterstützung und Förderung der Therapierichtung, um sinnvolle gesetzliche deutsche und europäische Rahmenbedingungen und Bewertungsmethoden festzulegen. Ebenfalls entscheidend sind der Erhalt und die Förderung der deutschen Produktion für Medikamente „Made in Germany“, der Erhalt der Apothekenpflicht sowie eine öffentliche Forschungsförderung und Verankerung der Therapierichtung Homöopathie in universitärer Lehre und Forschung.

Weitere Grafiken finden Sie in unserer Mediathek.

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