Arzneimittelnebenwirkungen

Arzneimittelnebenwirkungen

Pharmazeutische Unternehmen und Arzneimittelbehörden überwachen ein Medikament nach der Zulassung engmaschig. Auch Meldungen von noch unbekannten Nebenwirkungen – seien sie noch so selten – helfen, Arzneimittel in ihrer Anwendung zu verbessern.

Unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen sind Reaktionen auf ein Arzneimittel, die zusätzlich zu der gewünschten Hauptwirkung auftreten und schädlich und unbeabsichtigt sind. Sie treten bei Dosierungen auf, wie sie normalerweise beim Menschen zur Prophylaxe, Diagnose oder Therapie von Krankheiten oder für die Wiederherstellung, Korrektur oder Änderung einer physiologischen Funktion verwendet werden.

Die Aufnahme, Erfassung, Bewertung und gegebenenfalls Weitermeldung von Nebenwirkungen ist eine Hauptaufgabe der Pharmakovigilanz. Verantwortlich sind hier pharmazeutische Unternehmen und die Arzneimittelbehörden. Die Erstmeldung von Nebenwirkungen erfolgt dabei durch Ärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe, vor allem aber durch die Patienten. Dabei ist die Meldung von bekannten und von unbekannten Nebenwirkungen wichtig: Alle tragen dazu bei, das Sicherheitsprofil des Arzneimittels zu überwachen und zu erweitern.