Health Claims

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Vieles was wir im Supermarkt kaufen, suggeriert positive Effekte auf unsere Gesundheit. Aber kann beispielsweise ein Joghurt tatsächlich das Immunsystem stärken? Nutzen bestimmte Fruchtsäfte wirklich der Blasengesundheit? Das ist fraglich, denn es sind keine Arzneimittel. Deshalb hat die  Health Claims Verordnung aus dem Jahr 2006 festgelegt, dass gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln nur noch gestattet sind, wenn sie wissenschaftlich bewertet und von der EU-Kommission zugelassen sind. Die Umsetzung der Verordnung wurde von der Kommission jedoch 2010 für pflanzliche Produkte gestoppt. Ein vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und dem europäischen Pharmaverband Eucope beauftragte Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Professor Dr. Udo Di Fabio untermauert, dass die EU-Kommission dringend die schon lange bestehende Health-Claims-Verordnung umsetzen muss, damit gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Lebensmitteln für Verbraucherinnen und Verbraucher nachprüfbar sind.

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