Gemacht Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte paritätische Finanzierung der Krankenversicherung legte Jens Spahn noch fristgerecht einen entsprechenden Entwurf vor: Das Bundeskabinett hat vergangenen Mittwoch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschlossen. Ab
1. Januar 2019 werden die Kassen-Zusatzbeiträge wieder paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. „Gut für unsere Arbeitnehmer. Für die vor allem standortgebundene und mittelständisch geprägte Pharmaindustrie bedeutet das allerdings eine enorme Zusatzbelastung durch Lohnzusatzkosten. Mit der vielbeschworenen Vollbeschäftigung der GroKo und dem Versprechen, den Standort Deutschland stärken zu wollen, ist das nur schwer übereinzubringen." Verworfen Spahn hatte im April angekündigt, die hohen Finanzreserven unter anderem durch Senkung des Zusatzbeitrags abzubauen. Das GKV-VEG enthält aber hierzu nur einen schwachen Kompromiss. So soll erstmal geprüft werden, ob der Finanzausgleich der Kassen untereinander gerecht ist. Zentgraf: „Der Minister hat zu Recht die Kassen-Sparpolitik angemahnt, die mittlerweile zum Teil gefährliche Auswirkung auf die Versorgungssicherheit hat. Die Strafandrohung von Beitragssenkungen war allerdings zu kurz gesprungen. Das finanzielle Polster der GKV muss stattdessen für notwendige Reformen genutzt werden: Stabilisierung der Generika-Versorgung, Abschaffung von Exklusivverträgen, Beendigung der Blockade der Weiterentwicklung von Arzneimitteln mit bewährten Wirkstoffen – das sind die richtigen Schritte, um die Versorgung der Menschen zu sichern.“ Vertagt Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz wurde vom Gesetzgeber die Etablierung eines Arztinformationssystems (AIS) in die Praxissoftware des Arztes beschlossen. Wie das AIS aussehen soll? Noch gibt es keine entsprechende Rechtsverordnung. Zentgraf: „Bei der Ausgestaltung steckt der Teufel im Detail. Dem Arzt muss im AIS das vollständige „Kartenmaterial“ zur Verfügung stehen, um den geeigneten Therapieweg zu finden. Sich dafür Zeit zu nehmen, ist richtig.“ Fazit „Bei seinem Amtsantritt hat Jens Spahn noch moniert, dass die Gesundheitspolitik manchmal zu sehr in der Defensive sei“, so Zentgraf. „Recht hat er: Die Klarstellung des Gesetzgebers, dass der verhandelte oder durch Schiedsspruch festgelegte Erstattungsbetrag auch bei Bildung von Mischpreisen über das gesamte zugelassene Indikationsgebiet wirtschaftlich ist, oder dass die Rabattvereinbarungen für beispielsweise Impfstoffe untersagt sind, erfordert offensives Vorgehen der Politik.“ Ihre Ansprechpartnerin: Julia Richter, Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de