Rote Liste Service GmbH

Rote Liste® Service GmbH

Die Rote Liste® Service GmbH ist Herausgeber der gleichnamigen Liste, sowie des FachInfo-Service und des PatientenInfo-Service.

ROTE LISTE®

Die ROTE LISTE® informiert Fachkreise über die in Klinik und Praxis zur Anwendung und Verordnung in Betracht kommenden Fertigarzneimittel und bestimmte Medizinprodukte. Sie trägt zur Überschaubarkeit des Arzneimittelangebotes bei.

Hier finden Sie die Homepage der ROTE LISTE®

FachInfo-Service

Im Arzneimittelgesetz (AMG) ist die Pflicht zur Erstellung einer Fachinformation in §11a gesetzlich verankert. Der pharmazeutische Unternehmer muss für in Deutschland zugelassene Arzneimittel den Fachkreisen auf Anforderung Fachinformationen bzw. für in Europa zugelassene Arzneimittel die entsprechenden SPCs = Summaries of Product Characteristics (europaweit gültige Fachinformationen) zur Verfügung stellen.

Im FachInfo-Service der Rote Liste® Service GmbH (Herausgeber) sind derzeit ca. 7.000 Fachinformationen / SPCs gespeichert und auch online unter www.fachinfo.de und www.fachinfo-service.de tagesaktuell verfügbar. Ein viel genutzter Service ist die Bereitstellung von Fachinformationen / SPCs über den kostenlosen E-Mail-Dienst und die Möglichkeit, sich einen persönlichen „Merkzettel für Fachinformationen“ anzulegen.

Die entsprechenden Fertigarzneimittel sind in der ROTE LISTE® mit <FachInfo-Service> gekennzeichnet. Sofern in einem ROTE LISTE® Haupteintrag mehrere Darreichungsformen eines Fertigarzneimittels zusammengefasst werden, so ist es möglich, dass nicht für alle Zubereitungen Fachinformationen vorliegen. Darüber hinaus sind Fachinformationen für weitere Präparate vorhanden, die jedoch in der ROTE LISTE® nicht gekennzeichnet sind. Fachkreise können diese Informationen ausschließlich beim pharmazeutischen Unternehmer anfordern.

Hier finden Sie die Homepage des FachInfo-Service.

PatienteInfo-Service

Bereits mit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes wurden die Arzneimittelhersteller (die Inhaber der Zulassung) deshalb dazu verpflichtet, dass „die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind“(AMG §11 Abs. 3c))

Die Rote Liste Service GmbH hat zu diesem Zweck gemeinsam mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die vorliegende Website entwickelt.

Hier finden Sie die Homepage des PatientenInfo-Service.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

Rote Liste® Service GmbH
Mainzer Landstraße 55
60329 Frankfurt am Main
Fax: 069-231789
info@rote-liste.de
Hier finden Sie die Homepage der ROTE LISTE®