Selbstmedikation

Selbstmedikation

Bestmögliche Gesundheitsversorgung braucht rezeptfreie Arzneimittel.

Mehr als jedes 2. in der Apotheke vor Ort abgegebene Arzneimittel ist ein rezeptfreies zur Selbstmedikation und wird selbst bezahlt.

Im Versandhandel dominiert in der Abgabe das Segment der rezeptfreien Arzneimittel (OTC, Selbstmedikation) mit 76 Prozent Umsatz- und 94 Prozent Absatzanteil versus verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx). Sie bieten bei leichteren Erkrankungen eine schnelle und sichere Behandlungsmöglichkeit.

Die Selbstmedikation ist daher die zweite Säule in der Gesundheitsversorgung.

Während der COVID-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass Arzneimittel zur Selbstmedikation eine besondere Rolle im Rahmen der Behandlung bzw. Linderung von Atemwegserkrankungen gespielt haben. Die Apotheke vor Ort bietet damit in der Versorgung einen niedrigschwelligen Zugang für die Patienten und/oder Konsumenten und gleichzeitig erfolgt durch die direkte Bezahlung in der Selbstmedikation eine Entlastung des ambulanten Sektors, vor allem aber der gesetzlichen Krankenkassen.

Neben ihrer Wirksamkeit sind rezeptfreie AM besonders gut verträglich und sicher in der Anwendung. Daher können sie – wie der Name Selbstmedikation besagt – auch vom Patienten bei leichten Beschwerden selbst gewählt und angewendet werden.

Wichtig ist grundsätzlich: Alle Arzneistoffe können nur wirken, wenn sie ordnungsgemäß angewendet werden. Falsch kombiniert oder zusammen mit bestimmten Lebensmitteln verlieren die Medikamente mitunter ihre Wirkung. Auch Wechselwirkungen und Nebenwirkungen sind möglich, wenn beispielsweise ein Arzneimittel zu oft oder mit unverträglichen Lebensmitteln zusammen eingenommen wird. Darauf macht der Beipackzettel aufmerksam.

Um sicher zu gehen, welches Arzneimittel in der Selbstmedikation das therapeutisch sinnvollste ist, verordnen Ärzte diese oftmals auf einem Grünen Rezept. Das Grüne Rezept zeigt, dass er die Anwendung eines bestimmten Arzneimittels für therapeutisch notwendig und zweckmäßig hält. Und der Apotheker weiß, welches Arzneimittel er konkret nach ärztlicher Auffassung an den Patienten abgeben soll.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) haben sich 2004 gemeinsam für die Einführung des Grünen Rezepts eingesetzt. Hierüber verordnete Arzneimittel sind selbst zu zahlen.

Im Jahr 2017 wurden laut ABDA 31,6 Prozent der Verordnungen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel über das Grüne Rezept verordnet.

Medikamente in der Selbstmedikation, so genannte „Over the counter“-Produkte (OTC), sind fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung. In der Therapie vieler Erkrankungen gehören rezeptfreie Arzneimittel selbstverständlich mit dazu. Aus gutem Grund: Weil die verschreibungsfreien Arzneimittel sicher in der Anwendung durch Patienten sind und wirken! Die Entlassung von Arzneimitteln aus der Verschreibungspflicht in die Selbstmedikation wird von einer Kommission ständig geprüft und ggf. kann es auch zur Rückausnahme kommen, wie bei Schmerzmitteln geschehen.

Sind verschreibungsfreie Arzneimittel wirkungslos?
Eindeutig: Nein! Dass ein Arzneimittel aus der Rezeptpflicht entlassen wird, erfolgt nicht wegen einer möglichen mangelnden Wirksamkeit, sondern aufgrund seines vorteilhaften Nutzens und seiner guten Verträglichkeit beim Einsatz des Arzneimittels ohne eine ärztliche Überwachung.

Was halten Ärzte von OTCs?
Ärzte wählen oft gezielt OTC-Präparate für die Therapie einer Krankheit aus, weil sie gut verträglich und wirksam sind.

Warum sollen rezeptfreie Arzneimittel unbedingt in der Apotheke verbleiben?
Arzneimittel bedürfen aus guten Gründen einer fachkundigen, persönlichen Beratung. Denn sie sind komplexe und besondere Produkte. Da ist zum anderen die Patientensicherheit: Auch bei rezeptfreien Arzneimitteln sind Wechsel- und Nebenwirkungen möglich, wenn auch meist schwächer als bei verordnungspflichtigen Präparaten. Die ausführliche Beratung durch den Apotheker und die Apothekenpflicht ist deshalb unabdingbar. Zum anderen ist natürlich die Auswahl des richtigen Arzneimittels für eine Erkrankung wichtig. Auch hier hilft die fachkundige, kostenlose Beratung in der Apotheke, das passende Präparat zu finden. Auch auf mögliche Fehler bei der Anwendung weist das Fachpersonal hin.

Warum brauchen Arzneimittel der Selbstmedikation Werbung?
Der Patient kümmert sich meist selbst darum, Hintergründe, Ursachen und Lösungen für seinen aktuellen Gesundheitszustand zu ermitteln. Die Kommunikation zu Arzneimitteln ist daher weniger Werbung als vielmehr eine wichtige Information und Entscheidungshilfe, warum ein Arzneimittel ein gutes Angebot für die individuelle Gesundung oder Gesunderhaltung sein kann. Am Ende entscheidet der Patient – im Idealfall gemeinsam mit seinem Arzt oder dem Apotheker – über die für ihn bestmögliche Therapie.

Der Nutzen von rezeptfreien Arzneimitteln wird unterschätzt: Arzneimittel der Selbstmedikation haben ihren positiven Einfluss auf den Gesundheitszustand beziehungsweise die Krankheitssymptome nachgewiesen. Mit der Zulassung wurden Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit dokumentiert und behördlich überprüft und das Arzneimittel hat gezeigt, dass sein Nutzen höher ist, als das Risiko, es einzunehmen. Neben der externen Evidenz, welche die Datenlage in klinischen Studien widerspiegelt, ist auch die interne Evidenz, also die Erfahrungen der Patienten, Ärzte und Apotheker über den Nutzen eines Arzneimittels der Selbstmedikation eminent. Für die Selbstmedikation stehen nur solche Arzneistoffe zur Verfügung, für die schon jahrelange Erfahrungen vorliegen und nachdem der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht eine Empfehlung dazu ausgesprochen hat.

Der BPI setzt sich seit fast 70 Jahren für einen sorgsamen Umgang mit verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamenten ein. Der Warnhinweis für die rezeptfreien Arzneimittel: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ stammt vom BPI – und ist bereits 30 Jahre alt.

Der BPI hat sich erfolgreich für die Ausweitung der Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel eingesetzt. Seit 2012 können die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Satzungsleistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang sie OTC-Arzneimittel wieder in die Erstattung aufnehmen. Mehr als die Hälfte aller gesetzlichen Kassen bieten mittlerweile ihren Patienten eine Rückerstattung an.

Mit dem Wegfall der GKV-Erstattung der rezeptfreien Arzneimittel im Jahr 2004 konnten diese regelhaft nur noch für versicherte Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Erwachsene in Ausnahmefällen bei schwerwiegenden Krankheiten auf dem Kassenrezept verordnet werden.

Der BPI macht sich dafür stark, dass vor allem Familien mit Kindern weiter entlastet werden: Die Erstattung für OTC-Arzneimittel muss für alle Kinder und Jugendliche bis zum Beginn der Volljährigkeit sichergestellt sein. Darüber hinaus sollte auch für Schwangere eine Erweiterung der gesetzlichen Erstattung für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel erfolgen.

Eine Übersicht, welche Krankenkasse OTC-Arzneimittel im Rahmen ihrer Satzungsleistungen erstatten, finden Sie hier.

Für einen guten Umgang mit den Arzneimitteln der Selbstmedikation ist neben dem Arzt die Apotheke vor Ort ein wesentlicher und niederschwelliger Anker und Anlaufpunkt. Es gilt daher auch künftig diese Strukturen zu erhalten.

Lesen Sie mehr in unserem Positionspapier „Selbstmedikation – Effiziente und sichere Gesundheitsversorgung“.

Einen schnellen Überblick bietet Ihnen unsere Kurzfassung "BPI-Positionen zur Selbstmedikation – Auf einen Blick".

Präparate der Selbstmedikation sind ein wichtiger Bestandteil der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Das zeigen auch die neuen OTC-Daten des BPI.

Um Informationen rund um dieses bedeutende Marktsegment für interessierte Leser besser zugänglich zu machen, einen breiten Überblick zu ermöglichen und die Bedeutung innerhalb der Pharmabranche aber auch für die deutsche Gesundheitsversorgung einordnen zu können, hat der BPI die Publikationsreihe OTC-Daten ins Leben gerufen. 

Die Broschüre wird vom BPI kostenfrei abgegeben.

Sie können die OTC-Daten hier downloaden oder bestellen.

Aufgrund der anhaltenden Inflation stellen auch Gesundheitsunternehmen ein verändertes Kaufverhalten ihrer Kundschaft fest und verzeichnen damit einhergehende Umsatzeinbußen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsnetzwerk Loge8 eine dreisträngige Befragung durchgeführt und zeichnet ein Stimmungsbild für Endverbraucher, Apotheken und OTC-Hersteller.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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