Impfstoffvereinbarungen Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) hatte die Vorgänger-Regierung erst im vergangenen Jahr den Krankenkassen untersagt, Rabattverträge mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmen zu schließen, um Lieferengpässen entgegenzuwirken. Nun sollen die Krankenkassen die Kosten für Impfstoffe bis zum Preis des zweitgünstigsten Herstellers übernehmen. Zentgraf: „Damit verkehrt der Gesetzgeber das AMVSG ins Gegenteil. Mit einer Zwei-Hersteller-Regel werden nicht Impfstoffe aller Hersteller für die Versorgung zur Verfügung stehen. Stattdessen fällt die Versorgungssicherheit im Impfstoffbereich auf einen Status zurück, den der Gesetzgeber mit dem AMVSG längst verlassen hat.“ Der BPI fordert, Festpreisvereinbarungen und Rabattverträge für diesen Bereich komplett zu untersagen. Nur dann gelingt es, die Versorgung mit Impfstoffen ernsthaft zu sichern. Schiedsstellenbesetzung Kein Verständnis hat der BPI auch für die Absicht, das Verfahren für die Besetzung der AMNOG-Schiedsstelle im Konfliktfall auszuhebeln. Zentgraf: „Das nebensächlich anmutende Ansinnen des BMG berührt bei näherer Betrachtung rechtsstaatliche Grundwerte in ihrem Kern. Es ist daher von erheblicher politischer Tragweite.“ So soll das Losverfahren für die Schiedsämter abgeschafft werden und das BMG ein Benennungsrecht bei Nicht-Einigung auf die Amtsträger bekommen. Zudem räumt sich das Ministerium ein erweitertes Teilnahmerecht an den Verhandlungen sowie den Beratungen der Schiedsstelle ein. Der BPI fordert, das Losverfahren zu belassen. Zentgraf: „Der Vorschlag des BMG verlässt den Grundgedanken der Parität – das Grundprinzip der AMNOG-Erstattungsverhandlungen, die Herstellung von Symmetrie entgegengesetzter Interessen. Die Schiedsstelle soll aber keine politisch motivierten, sondern patientenorientierte Lösungen finden.“
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