Der BPI setzt sich für eine Standortklausel ein, die gezielt Investitionen in die pharmazeutische Produktion und resiliente Lieferketten in Deutschland unterstützt. Entscheidend ist aus Sicht des BPI, dass die Entlastung vom zusätzlichen Herstellerabschlag an konkrete Investitionen und nicht an einzelne Arzneimittellisten geknüpft wird. So können auch mittelständische Unternehmen, Nischenprodukte, Orphan Drugs und erstattungsfähige OTC-Arzneimittel berücksichtigt und wichtige Produktionsstrukturen in Deutschland langfristig gesichert werden.
