Die Stellungnahme des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) richtet sich an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und bezieht sich auf die Überprüfung des Preismoratoriums sowie der gesetzlichen Herstellerabschläge, die gemäß § 130a SGB V für Arzneimittel erhoben werden.
