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BPI-Stellungnahme zur Evaluierung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wurde beschlossen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dem Deutschen Bundestag eine Evaluation zu den Auswirkungen der Maßnahmen zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts vorlegt. Das BMG hat in diesem Zusammenhang den BPI um die Übersendung einer schriftlichen Stellungnahme bis zum 4. September 2023 gebeten. Ziel der Evaluation ist die Information des deutschen Bundestages über die Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf die Versorgung mit Arzneimitteln.