Das Omnibus-Verfahren ist ein Instrument der Europäischen Kommission zur Simplifizierung und Nachbesserung von bestehenden Rechtsakten. Aus Sicht der drei Pharmaverbände müssen schnelle Verbesserungen an zentralen Kritikpunkten der Urban Waste Water Treatment Directive erreicht werden. Die Verbände betonen, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung ein bürokratisches Monster sei, das hohe unkalkulierbare Kosten erzeugt und die Versorgung mit Human-Arzneimitteln in Europa bedrohe. Sie halten daher ein Omnibus-Verfahren für ein geeignetes Mittel, um die schwerwiegenden systematischen und strukturellen Fehler der Richtlinie kurzfristig zu korrigieren.
Zu viele Unklarheiten, zu wenig Zeit
Zentrale Elemente der Richtlinie, die die Finanzierung einer vierten Klärstufe betreffen, wurden bis heute nicht ausgearbeitet. Für die Hersteller von Human-Arzneimitteln führt das bei den kommenden Ausschreibungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, die eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren haben, zu einer nicht überschaubaren Planungs- und Rechtsunsicherheit. Die Verbände warnen davor, dass bereits Ende dieses Jahres die ersten Folgen der Erweiterten Herstellerverantwortung auftreten können, wenn sich betroffene Unternehmen nicht mehr auf die Bieterverfahren bewerben werden, da sie wegen der zusätzlichen Kosten durch die Richtlinie Wirkstoffe zukünftig nicht mehr auskömmlich produzieren können. Dies wird, insbesondere in der Basisversorgung, Lieferengpässe zur Folge haben, weshalb die Verbände jetzt von der Europäischen Kommission schnelles Handeln fordern.
Ein praktikables Gebührensystem
Aus Sicht des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie sowie von Pharma Deutschland und Pro Generika muss das System der erweiterten Herstellerverantwortung in einem Omnibus-Verfahren durch ein praktikables Gebührensystem zur Finanzierung einer vierten Klärstufe ersetzt werden. Ansätze für die effektive Einführung einer vierten Klärstufe lägen bereits auf dem Tisch. Ein Beispiel für einen praktikablen Weg sei die Schweiz. Dort würden die Kosten einer vierten Klärstufe in die gesetzlichen Abwassergebühren aufgenommen.
Hintergrund
Heute wird die Europäische Kommission eine neue Omnibus-Verordnung vorstellen. In dieser Verordnung sollen die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie zusammengeführt und vereinfacht werden.
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