In einem neuen Änderungsantrag zum TSVG ist vorgesehen, dass das BMG den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verpflichten kann, die Jahrestherapiekosten für Arzneimittel aus der frühen Nutzenbewertung und sämtliche zweckmäßige Vergleichstherapien für die Darstellung im sogenannten Arztinformationssystem regelmäßig zu aktualisieren. Der Arzt soll so einsehen können, ob seine Verordnung zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Doch so einfach ist es wieder einmal nicht: Bereits die Bestimmung der Jahrestherapiekosten auf Basis des Einführungspreises ist meist eine theoretische Größe, da viele Arzneimittel gar nicht 365 Tage im Jahr genommen werden. Eine Umrechnung auf Basis des Erstattungsbetrags perpetuiert dieses Zerrbild. Oftmals werden mengenbezogene Staffelungen oder ein jährliches Gesamtausgabenvolumen vereinbart, die eine schlichte Umrechnung auf Jahrestherapiekosten nicht zulassen. Dr. Joachimsen: „Jahrestherapiekosten sind für die individuelle Therapieentscheidung des Arztes wenig aussagekräftig. Zur Beurteilung der Zweckmäßigkeit einer Arzneimittelverordnung eignen sie sich überhaupt nicht.“ Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen haben sich im BPI zusammengeschlossen. Ihre Ansprechpartnerin: Julia Richter, Tel. 030 27909-131, jrichter@bpi.de
