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Verbändeübergreifende Position: Fünf gute Gründe zur automatischen Substitution von Biopharmazeutika (Parenterale Zubereitungen)

Mit dem im November 2022 in Kraft getretenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wurde der Regelungsauftrag zur automatischen Substitution an den G-BA konkretisiert: Hiernach sollen Apotheken verpflichtet sein, verordnete biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biopharmazeutika) auszutauschen, wenn es sich um parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patient:innen handelt.

Dabei ist der Wettbewerb längst in vollem Gang und hat in Deutschland bereits zu signifikanten Einsparungen für das Gesundheitssystem geführt.

Bei Biopharmazeutika dürfen nicht die Fehler wiederholt werden, die bei Generika von chemisch-synthetischen Arzneimitteln gemacht wurden. Lesen Sie mehr in unserem aktualisierten, verbändeübergreifenden Positionspapier sowie im Addendum zum Austausch von parenterale Biopharmazeutika-Zubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung.