Mit dem geplanten Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) soll der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel eingeschränkt und in ein pauschales Entlastungsbudget überführt werden. Gemeinsam mit vier weiteren Verbänden warnt der BPI: Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und weitere Produkte der Basishygiene sind keine beliebigen Unterstützungsleistungen, sondern unverzichtbar für den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege. Der zweckgebundene Sachleistungsanspruch muss deshalb erhalten und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden: für mehr Patientensicherheit, stabile häusliche Pflegesituationen und zur Vermeidung vermeidbarer Folgekosten.
