Stellungnahmen
Der BPI hat eine fundierte Meinung zur Gesundheitspolitik. Lesen Sie hier unsere Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben.
Stellungnahme des BPI e.V. zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 21. April 2020. Stand: 22. April 2020
Der BPI mahnt an, dass eine Vielzahl von Regelungen in diesem Gesetz nicht derart eilbedürftig sind, als dass sie nicht auch in einem üblichen Gesetzgebungsverfahren hätten beraten und diskutiert werden können. Eine Stellungnahmefrist von zwei Werktagen ist vor diesem Hintergrund unangemessen kurz und nicht sachgerecht. Dies umso weniger, als dass bereits das Zustandekommen des (ersten) „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verfassungsrechtlich zu hinterfragen war.
Stellungnahme des BPI e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vom 6. April 2020. Stand: 7. April 2020
Der BPI erkennt an, dass in der derzeitigen Situation eine kurze Frist zur Stellungnahme notwendig ist. Eine Frist von zwei Werktage sieht er aber als unangemessen kurz und nicht sachgerecht an. Dies umso weniger, als dass der Verordnung eine Gesetzgebung zugrunde liegt, die sowohl vom Zustandekommen als auch vom Inhalt verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig ist.
Stellungnahme zur Ausgestaltung einer ressortübergreifenden Agenda „von der Biologie zur Innovation“
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI e.V.) begrüßt den Plan der derzeitigen Bundesregierung, in der 19. Legislaturperiode eine ressortübergreifende Agenda „von der Biologie zur Innovation“ gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf den Weg bringen zu wollen. Dies ist richtig und wichtig für den Ausbau eines zukunftsfähigen Innovationsstandortes im weltweiten Wettbewerb.
Stellungnahme und Kommentare zum Entwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einer Nationalen Bioökonomiestrategie
Der BPI begrüßt ausdrücklich den Plan der Bundesministerinnen Anja Karliczek und Julia Klöckner, die Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 vom November 2010 in einer aktualisierten Nationalen Bioökonomiestrategie fortzuführen. Der BPI begrüßt zudem das Ziel der Bundesregierung, mit Hilfe der im vorliegenden Entwurf einer Nationalen Bioökonomiestrategie aufgeführten Maßnahmen die „Kehrtwende in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu schaffen“. Sechs Punkte sind besonders hervorzuheben.
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FzulG)
Der BPI begrüßt die Initiative der Bundesregierung, endlich Forschung und Entwicklung (F+E) in der Wirtschaft steuerlich zu fördern, unabhängig von der Unternehmensgröße. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
BPI gibt Stellungnahme zum Gutachten der Monopolkommission ab
Die Monopolkommission hat im Sommer 2018 ihr XXII. Hauptgutachten „Wettbewerb 2018“ veröffentlicht. In Kapitel I äußert sie sich ausführlich zu möglichen Reformansätzen im Vergütungssystem für Großhandel und Apotheken. Danach wird angeregt, das Vergütungssystem in der Arzneimittelversorgung zu reformieren und auf ein Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verzichten. Es bestand Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Hierzu hat heute der BPI seine Positionen eingereicht.
Der BPI spricht sich in der Kurzstellungnahme unter anderem für den Erhalt der bestehenden flächendeckenden, wohnortnahen, patientenzentrierten und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln aus. In diesem Zusammenhang muss ein ganzheitlicher Versorgungsansatz verfolgt werden, der sowohl verschreibungspflichtige als auch rezeptfreie Arzneimittel umfasst.
Ein Hauptkritikpunkt am Gutachten der Monopolkommission ist die vorgeschlagene unterschiedliche Preisstellung für Arzneimittel in Ballungsräumen beziehungsweise auf dem Land. Laut Monopolkommission soll dies die Versorgung mit Arzneimitteln in ländlichen Regionen verbessern.
In dieser reinen ökonomischen Betrachtungsweise des Apothekenmarktes durch die Gutachter sieht der BPI die Gefahr, dass der Komplexität der Arzneimittelversorgung nicht Rechnung getragen wird und voreilig Schlüsse gezogen werden, die die bestehende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln aufs Spiel setzen. Eine rein auf Preise reduzierte Diskussion im Zusammenhang mit Arzneimitteln wird dieser besonderen Ware ebenso wenig gerecht, wie sie den Sicherheitsansprüchen der Patienten genügt. Sie führt darüber hinaus zu einer Marginalisierung von Arzneimitteln, die der BPI abgelehnt.
Der BPI verfolgt das Thema einer möglichen Neuausrichtung der Arzneimittelvergütungs-Systeme auch weiterhin aufmerksam und wird bei weiteren Initiativen hierzu berichten und auch weiterhin die Diskussion aktiv begleiten.
Die Stellungnahme finden Sie im BPI-Membernet.
(Dr. Katja Gehrke, Tel. 030 279 09-121, kgehrke@bpi.de)
(Anja Klauke, Tel. 030 27909-111, aklauke@bpi.de)