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Apothekenpflicht schützt Patienten

Mit Blick auf die Forderung der Verbraucherschutzbeauftragten Mechtild Heil (CDU/CSU) nach einer verständlichen Kennzeichnung homöopathischer Mittel stellt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), klar: „Die Packungsbeilage für Arzneimittel, ist in Form und Sprache verpflichtend vorgeschrieben. Die Inhalte – Wirkung und Anwendung, Anwendungsbeschränkungen und Warnhinweise, Dosierung und Nebenwirkungen – sind gesetzlich geregelt und in deutscher Sprache verfasst.

Wichtig ist, dass der Patient das für seine Erkrankung passende Arzneimittel erhält.

Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Arzneimittelberatung und -abgabe in den Händen von Ärzten und Apothekern liegt.“

Homöopathische Arzneimittel werden seit Jahrzehnten unproblematisch angewendet.Fahrenkamp: „Die Verbraucherschützerin redet Verständnisschwierigkeiten künstlich herbei. Ihre Forderung, die Apothekenpflicht für Homöopathika zu überdenken, gefährdet vielmehr das Patientenwohl. In Drogeriemärkten am Selbstbedienungsregal findet sicherlich keine Beratung statt.“ Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 250 Unternehmen haben sich im BPI zusammengeschlossen. Kontakt: Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de